Irrtum schockt Hinterbliebene: Nach Ambulanz-Fahrt schicken Spitäler Schaffhausen teure Rechnung an deutsche Familie

Die Spitäler Schaffhausen stellten einer deutschen Familie einen Ambulanz-Einsatz in Rechnung. Kostenpunkt: über 1500 Franken. Der Empfänger des Briefs war geschockt.
Am 11. März erleidet ein 85-Jähriger aus dem grenznahen Tengen-Büsslingen ein Herzversagen. Seine Familie wählt den Notruf, eine Ambulanz aus Schaffhausen rückt aus und bringt den Mann ins Hegau-Klinikum in Singen. Anfang April verstirbt der Mann. Drei Monate später erhält Daniel Lauber, der Sohn des 85-Jährigen, Post aus der Schweiz.
1579 Franken wollten die Spitäler Schaffhausen für den Ambulanzeinsatz von der Familie, zu begleichen in 30 Tagen. Ein Betrag, den die Familie nicht stemmen konnte, wie Lauber gegenüber dem «Südkurier» erzählt. «Meine Mutter hätte das gar nicht geschafft und ihre Witwenrente hätte auch nicht gereicht, um die Rechnung zu bezahlen», sagt Lauber.
Es folgte ein Hin und Her zwischen Krankenkasse, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und den Spitälern Schaffhausen.
Rechnung ging an die falsche Adresse
Lauber wandte sich zunächst an die Krankenkasse. Diese fühlte sich nicht zuständig, schickte ihn weiter zum Deutschen Roten Kreuz (DRK), das für den Rettungsdienst im Landkreis Konstanz zuständig ist. Das DRK riet Lauber, die Rechnung ans Kantonsspital zurückzuschicken, da diese normalerweise direkt an sie gehe, wie der stellvertetende Kreisgeschäftsführer des DRK erklärt.
Bei den Spitälern Schaffhausen wiederum kriegt Lauber gesagt, dass dies nicht gehe. Die Rechnungsadresse könne nicht einfach verändert werden, das sei Betrug.
Lauber zufolge war das Verfahren, dass das DRK die Rechnung bezahlt, dem Spital nicht bekannt gewesen.
Schliesslich konnte das Problem geklärt werden: Das DRK hat die Rechnung bezahlt. Lauber befürchtet aber, dass es Menschen gibt, «die wenig Geld haben und die die Rechnung einfach bezahlen.»
Die Medienstelle der Schaffhauser Spitäler bedauert den Vorfall. Die Rechnung sei wahrscheinlich irrtümlich an die Familie geschickt worden, heisst es in einer Stellungnahme. Denn in der Schweiz sei der Rechnungsempfänger bei einem Rettungstransport immer der Patient selbst.