Europäisches Gericht verurteilt Schweiz: Asbestfall darf nicht verjähren

Schaffhauser Nachrichten | 
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz in einem Asbestfall. Bild: Key

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz in einem Astbestfall, der bis 2006 zurückreicht. muss nun erneut vor Kantonsgericht verhandelt werden.

Der Europäische Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt die Schweiz in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.

In dem Fall geht es um einen mittlerweile verstorbenen Glarner, bei dem asbestinduzierter Brustfellkrebs diagnostiziert worden war und deswegen im Jahr 2006 Genugtuung forderte. Vor Gericht kam er damit nicht durch, da die Krankheit erst nach der damals geltenden Verjährungsfrist von zehn Jahren ausgebrochen war, berichtet die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Angehörige zogen den Fall bis vor Bundesgericht, das den Fall mit der gleichen Erklärung im Jahr 2019 abwies.

Jetzt hat sich das Blatt gewendet: Der EGMR urteilt nun, dass die Schweiz sich nicht auf den Standpunkt stellen dürfe, der Fall sei verjährt, berichtet SRF. Zudem wird die Schweiz für die lange Verfahrensdauer verurteilt. Der Fall geht damit zurück an das Glarner Kantonsgericht, dass den Fall neu beurteilen muss. Dieses darf sich dabei nicht erneut auf die Verjährung stützen.

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