Schaffhauser IS-Anhänger zu Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag den Schaffhauser IS-Anhänger zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Für den in Schaffhausen geborenen und lebenden Türken wurde keine Landesverweisung angeordnet.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat eine Freiheitsstrafe von insgesamt 28 Monaten ausgesprochen, von denen sieben Monate unbedingt sind. Das schreibt die Nachrichtenagentur SDA in einer Mitteilung.
Zusätzlich wurde eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 130 Franken verhängt. Der Angeklagte, der heute 26 Jahre alt ist, wurde für mehrfache Verstösse gegen das IS-Gesetz sowie den Besitz und die Herstellung von gewalttätigen Darstellungen schuldig befunden.