Ältere Arbeitslose sollen Überbrückungsleistung erhalten

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Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten. Bild: Key

Der Schaffhauser Regierungsrat ist grundsätzlich dafür, dass ältere Arbeitslose bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten - unter einigen Voraussetzungen.

Der Schaffhauser Regierungsrat stimmt den geplanten Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose grundsätzlich zu. Das schreibt er in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten. Dies jedoch nur, wenn sie vorher lange und viel gearbeitet haben und dennoch wenig Vermögen besitzen. Der Regierungsrat stimmt den Überbrückungsleistungen grundsätzlich zu. Er findet jedoch, dass in den Gesetzesartikeln klare Formulierungen fehlen. Zudem müssten noch genauere Bedingungen geschaffen werden für Bezüger aus dem Ausland.

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