Nach Böllerexplosion in der Markthalle Wattwil: Was in Sachen Feuerwerk erlaubt ist und was nicht
Lesenswert
Noch keine Kommentare

Der Verkauf von Böllern und der Umgang damit ist in der Schweiz klar geregelt. Themenbild: Severin Bigler
In der Silvesternacht liess eine unbekannte Person einen Böller in der Markthalle explodieren und verletzte so neun Personen. Es war bei weitem nicht der einzige solche Zwischenfall im Kanton. Dabei ist der Umgang mit Feuerwerk reglementiert.
ABO SICHERN
Jetzt bestellen!
CHF 9.90/Monat
Lucas Blumer
Reporter SN
