Kantonale Abstimmungsergebnisse Zürich: So hat das Weinland und Rafzerfeld abgestimmt
Im Kanton Zürich standen nebst den beiden nationalen Vorlagen auch vier kantonale Vorlagen zur Abstimmung, davon zwei mit Gegenvorschlag und Stichfrage.
Nach Auszählung aller 25 Gemeinden im Weinland und Rafzerfeld wird die «Service-citoyen-Initiative» wuchtig verworfen. Keine der 25 Gemeinden ist dafür. Der Nein-Anteil bewegt sich zwischen 76,26 (Truttikon) und 92,31 Prozent (Volken).
Die «Initiative für eine Zukunft» (Erbschaftssteuer) stösst im Zürcher Norden ebenfalls auf wenig Zustimmung: Alle Gemeinden sagen hier auch Nein. Der Nein-Anteil schwankt zwischen 72,03 (Truttikon) und 93,85 Prozent (Volken).
Nein zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz
Auf kantonaler Ebene wird das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz abgelehnt, hingegen die Änderung des Strassengesetzes, (die sogenannte «Mobilitätsinitiative») durchgewunken.
Nach Auszählung sämtlicher Gemeinden im Weinland und Rafzerfeld sagen alle Gemeinden Nein zum KVG-Einführungsgesetz. Der Nein-Anteil bewegt sich zwischen 52,14 (Rheinau) und 67,06 Prozent (Berg am Irchel).
Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz sollte eine parlamentarische Initiative umgesetzt werden, die einen höheren Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung fordert. Mit der Gesetzesänderung sollte der Kantonsbeitrag mindestens dem Bundesbeitrag entsprechen. Der Kantonsrat wollte damit Personen der unteren und mittleren Einkommensschichten finanziell entlasten. Die Erhöhung des Beitrags hätte zu Mehrkosten von rund 50 bis 60 Millionen Franken pro Jahr geführt.
Ja zur «Mobilitätsinitiative»
Die «Mobilitätsinitiative» erreicht eine Zustimmung in allen Gemeinden; der Ja-Anteil schwankt zwischen 55,38 (Flurlingen) und 71,03 Prozent.
In Zukunft wird damit ausschliesslich der Kanton Zürich die Geschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung anordnen können. Damit soll auf diesen Strassen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, soweit wie bundesrechtlich zulässig, vermieden werden.
2x Nein zur Volksinitiative «Grundrecht auf digitale Integrität»
Bei der Volksinitiative «Grundrecht auf digitale Integrität» sagen alle Gemeinden Nein zur Initiative wie auch zum Gegenvorschlag. Bei der Stichfrage erhält der Gegenvorschlag deutlich den Vorzug.
Der Nein-Anteil bewegt sich bei der Initiative zwischen 60 (Berg am Irchel) und 81,15 Prozent (Volken), beim Gegenvorschlag zwischen 56,42 (Flurlingen) und 71,79 Prozent (Volken). Der Gegenvorschlag wird am wenigsten in Rheinau begrüsst (65,7 Prozent Ja-Anteil), am meisten in Trüllikon (79,63 Prozent).
Die Volksinitiative verlangte, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es sollte die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollten staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates will den Schutz im digitalen Raum in die Verfassung aufnehmen, beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten Punkte und lässt dem Gesetzgeber mehr Spielraum bei der Umsetzung.
Nein zur Initiative für «Mehr bezahlbare Wohnungen», Ja zum Gegenvorschlag
Bei der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (Vorkaufsrecht für Gemeinden) sagen alle Gemeinden Nein. Der Gegenvorschlag stösst bei 23 Gemeinden auf Zustimmung, einzig Hüntwangen ist mit 150 Ja zu 208 Nein dagegen. Bei der Stichfrage erhält der Gegenvorschlag dann wieder bei allen Gemeinden ein Ja. Der Nein-Anteil bewegt sich bei der Initiative zwischen 64,89 (Flurlingen) und 85,12 Prozent (Volken), beim Gegenvorschlag zwischen 51,29 (Laufen-Uhwiesen) und 62,72 Prozent (Dorf). Der Gegenvorschlag wird am wenigsten in Flurlingen begrüsst (66,46 Prozent Ja-Anteil), am meisten in Dorf (81,23 Prozent).
Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» wollte gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnraum sowie Alterswohnungen fördern. Zu diesem Zweck sollten die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, ein kommunales Vorkaufsrecht für Grundstücke einzuführen. Der Kantonsrat sowie der Regierungsrat erachten ein solches Vorkaufsrecht als schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit. Der Gegenvorschlag sieht eine Verdoppelung des Kredits für die kantonale Wohnbauförderung vor. Damit kann der Kanton mehr Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen vergünstigen.