Weidling-Unfall in Diessenhofen: Darum werden die Schiffsführer angezeigt

Alexa Scherrer | 
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Ein Weidling, der an einer Wiffe zerschellte, löste eine riesige - und unnötige - Suchaktion der Polizei aus. Dass die Verantwortlichen angezeigt werden, hat damit aber nichts zu tun.

Es entstand ein riesiger Tumult, als am Freitagabend gegen 19.40 Uhr bei Diessenhofen ein Weidling in eine Wiffe krachte. Das Holzschiff wurde entzwei gerissen, die beiden Schiffsführer und ihre Frauen landeten im Wasser. Zwar konnten sich die vier selbstständig und unverletzt ans Ufer retten - das war für diejenigen Leute, die den Unfall von beiden Seiten des Rheins beobachtet hatten, aber nicht klar. Sie alarmierten die Polizei und diese schickte einen grossen Suchtrupp los, auch mehrere Taucher und ein Helikopter standen im Einsatz. «Weil die Wiffe den Weidling gespalten hat, gingen die Beobachter teilweise davon aus, dass es sich um zwei Boote handelte», sagt die Mediensprecherin der Kapo Thurgau, Christa Altwegg, auf Anfrage von shn.ch. Man habe zuerst nicht gewusst, wie viele Boote und wie viele Personen in den Unfall verwickelt waren.

Zwar hatten sich die Schiffbrüchigen nach dem Unfall beim Restaurant Schupfen gemeldet - und die Polizei stand laut Altwegg auch in Kontakt mit den Restaurantbetreibern. «Dennoch hatten wir keine Gewissheit, dass keine Personen mehr vermisst werden. Mit den Beteiligten selber konnten wir nicht sprechen, alle Informationen stammten von Dritten», so die Polizeisprecherin. In so einem Fall müsse man weitersuchen. 

«Der Unfall war fahrlässig»

Abgebrochen wurde die Suchaktion als sich die Beteiligten später bei der Polizei meldeten. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen angezeigt. Die Anzeige habe allerdings nichts mit der aufwendigen - aber unnötigen - Suche zu tun. «Angezeigt wurden sie wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs», sagt Altwegg. Für die Schiffsführer dürfte es zudem teuer werden: «Es wird geprüft, ob ein Teil der Kosten der Suchaktion auf die Verantwortlichen abgewälzt werden kann», sagt Altwegg. Es gebe einen Paragraphen im Polizeigesetz, der eine Abwälzung im Falle von Fahrlässigkeit vorsehe. «Und das Verhalten war fahrlässig», so die Sprecherin. Gesetzlich verpflichtet, sich nach einem Unfall bei der Polizei zu melden, sei man nur, wenn es Verletzte gegeben hat - was am Freitagabend in Diessenhofen nicht der Fall war. Dafür, dass unbeteiligte Beobachter die Polizei alarmiert haben, könne man die Schiffsführer natürlich nicht verantwortlich machen. «Aber mit einem einzigen Telefonanruf der Beteiligten hätte das alles vermieden werden können», sagt Altwegg abschliessend. 

Wie hoch die Kosten der Suchaktion sind, kann Altwegg nicht beziffern. 

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