Tempo 30 in Schaffhausen: Stadtrat legt Gegenvorschlag zur FDP-Initiative vor

Lucas Blumer | 
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Tempo 30, Freitag, 20.03.2026, Schaffhausen (Roger Hofstetter/Schaffhauser Nachrichten)
Der Schaffhauser Stadtrat hat einen Gegenvorschlag zur FDP-Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» veröffentlicht. Bild: Roger Hofstetter

Der Schaffhauser Stadtrat hat einen Gegenvorschlag zur FDP-Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» veröffentlicht. Tempo 50 soll weiterhin die Regel bleiben, doch der Stadtrat will klar festlegen, wann aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen Tempo 30 möglich sein soll.

Der Schaffhauser Stadtrat hat seinen Gegenvorschlag zur FDP-Volksinitiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» vorgestellt. Die Initiative verlangt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt und Ausnahmen nur in klar definierten Fällen möglich sind. Dem Stadtrat geht die Initiative jedoch zu weit und sie berücksichtige den Schutz der Bevölkerung zu wenig. Zudem könne die Formulierung der Initiative Erwartungen wecken, die gemäss übergeordnetem Bundesrecht gar nicht erfüllt werden könnten.

Der Stadtrat möchte stattdessen lieber präzisieren, wann Tempo 30 gemäss aktuellem Recht eingeführt werden darf, wie er in einer Medienmitteilung am Mittwoch schreibt. Der Gegenvorschlag hält fest, dass Temporeduktionen weiterhin nur dann angeordnet werden dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Konkret sollen Temporeduktionen unter anderem in folgenden Situationen möglich bleiben:

  • im Umfeld von Schulen, Kindergärten sowie Alters- und Pflegeeinrichtungen
  • wenn eine Mehrheit der Anwohnenden dies unterstützt
  • zur Vermeidung häufiger Tempowechsel
  • im Zusammenhang mit grösseren Strassenbauprojekten

Auch Lärm und Sicherheit können Tempo-30-Gründe sein

Neben den oben genannten Situationen soll auch die Lärmbelästigung unter Umständen die Einführung von Tempo 30 rechtfertigen können, schreibt der Stadtrat weiter. Bereits jetzt würden auf vielen Haupt- und Verbindungsstrassen die gesetzlichen Lärmgrenzwerte überschritten. Die Stadt sei deshalb verpflichtet, Massnahmen zur Lärmsanierung zu prüfen, wozu auch Temporeduktionen gehören könnten, wenn andere Lösungen nicht ausreichen würden.

Auch die Verkehrssicherheit spiele eine wichtige Rolle. Insbesondere für Fussgängerinnen, Fussgänger und Velofahrende müssten gefährliche Situationen entschärft werden, so der Stadtrat.

Reaktion der städtischen FDP folgt sofort

Die städtische FDP nennt den Gegenvorschlag des Stadtrats in einer Medienmitteilung einen «wirkungslosen Papiertiger». Der Gegenvorschlag sehe so viele Ausnahmeregelungen mit grossen Interpretationsspielräumen vor, dass sich bei einer Annahme nichts in der bisherigen Praxis des Stadtrats ändern würde. 

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