55-Jähriger verletzt 53-jährigen Mann mit einem Messer: Das wissen wir bisher

Thomas Martens | 
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Schaffhauser Polizei Verkehrskontrolle und Verhaftung, fotografiert am Montag, 22. April 2024 in Schaffhausen (Lea Biedermann / Schaffhauser Nachrichten)
In einer Wohnung in der Stadt Schaffhausen kam es am Sonntagnachmittag zu einem Messerangriff: Ein 53-jähriger Mann meldete sich gegen 13.30 Uhr bei der Schaffhauser Polizei und berichtete, er sei von einem anderen Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Symbolbild: Lea Biedermann

Am Sonntagnachmittag griff ein 55-jähriger Brite einen 53-jährigen Serben mit einem Messer an. Das Opfer wurde verletzt, musste aber nicht ins Spital.

In einer Wohnung in der Stadt Schaffhausen kam es am Sonntagnachmittag zu einem Messerangriff: Ein 53-jähriger Mann meldete sich gegen 13.30 Uhr bei der Schaffhauser Polizei und berichtete, er sei von einem anderen Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Dies teilt die Schaffhauser Polizei am Montag mit. Wie der Erste Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen, Peter Sticher, auf Anfrage sagte, ist der Beschuldigte Brite, das Opfer Serbe. In welchem Verhältnis die beiden Männer zueinander stehen, gab Sticher nicht bekannt. Verwandt seien die Männer aber nicht.

Um wessen Wohnung es sich handelt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Sticher machte auch keine näheren Angaben zum Tatort, beispielsweise in welchem Schaffhauser Quartier er sich befindet. Gemäss aufgebotenem Institut für Rechtsmedizin Zürich wies das Opfer oberflächliche, nicht lebensbedrohliche Verletzungen auf. Der Serbe musste aber nicht ins Spital, so Sticher.

Antrag auf U-Haft wird geprüft

Der tatverdächtige 55-Jährige konnte noch am selben Nachmittag an seinem Wohnort verhaftet werden. Wo das ist, sagte Sticher nicht. «Zwecks weiterer Untersuchungen wurde der Mann der Zentralen Polizeistation Schaffhausen zugeführt», heisst es in der Mitteilung. Und Sticher präzisierte: «Der Tatverdächtige ist weiterhin in Polizeihaft, und die Staatsanwaltschaft wird die Einreichung eines Antrags auf Anordnung von Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht prüfen.»

Der Hergang und die Hintergründe der Tat sind aktuell noch unklar. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen und die Schaffhauser Polizei haben ihre Ermittlungen aufgenommen. Sticher zufolge wird ein Strafverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben geführt.

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