Strafverfahren gegen Vivian Biner eingestellt

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Gegen den ehemaligen RAV-Leiter lief ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und ungetreuer Amtsführung. Bild: Melanie Duchene

Wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs und der ungetreuen Amtsführung lief gegen den ehemaligen Leiter des Arbeitsamtes, Vivian Biner, ein Strafverfahren. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter des Arbeitsamtes, Vivian Biner, ist eingestellt worden. Dies hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen am Dienstagmorgen mitgeteilt. Das Verfahren lief seit Anfang September 2019.

Damals wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gegen den ehemaligen Dienststellenleiter des Arbeitsamtes eine Strafanzeige wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs und der ungetreuen Amtsführung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge umfangreiche Beweiserhebungen getätigt und mehrere involvierte Personen, unter anderem den Beschuldigten, einvernommen.

Tatbestand ungerechtfertigt

Wie es in der Mitteilung weiter steht, habe das Untersuchungsverfahren ergeben, dass sowohl der Tatbestand des Amtsmissbrauchs als auch derjenige der ungetreuen Amtsführung «aus mehreren Gründen weder rechtsgenüglich nachgewiesen, noch erfüllt» sei. Es sei auch kein unrechtmässiger Vorteil ersichtlich, welchen der Beschuldigte sich oder seiner Frau verschafft haben soll.

Daher wurde das Strafverfahren wurde in Bezug auf alle Tatvorwürfe eingestellt. Der Entscheid sei indessen noch nicht rechtskräftig und könne beim Obergericht des Kantons Schaffhausen angefochten werden. Aufgrund der noch nicht rechtskräftigten Einstellung würden keine weiteren Angaben gemacht, so die Staatsanwaltschaft. (eku)

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