74-Jähriger fährt 12-Jährigen auf Fussgängerstreifen an

Schaffhauser Nachrichten | 
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Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, muss die Polizei zwingend informiert werden.

Am Freitagmorgen übersah in der Stadt Schaffhausen ein 74-jähriger Mann einen 12-jährigen Knaben auf dem Fussgängerstreifen. Dieser verletzte sich bei der Kollision nur leicht

Glück im Unglück hatte am Freitagmorgen in der Stadt Schaffhausen ein 12-jähriger Junge. Zusammen mit einem weiteren, 9-jährigen Kind, wollte er beim Kraftwerk die Mühlenstrasse auf dem Fussgängerstreifen überqueren. Während die Fahrzeuge auf der rechten, stadteinwärts führenden Spur für die beiden Kinder anhielten, und diesen den Vortritt gewährten, übersah ein auf der linken Spur fahrender 74-jähriger von Neuhausen am Rheinfall herkommende Deutsche die beiden Jugendlichen auf dem Fussgängerstreifen, worauf er mit dem 12-jährigen kollidierte. Durch den Aufprall zog sich dieser Prellungen und Schürfwunden zu. Durch Drittpersonen wurde er nach Hause gefahren und den Eltern übergeben, welche im Anschluss die Schaffhauser Polizei informierten. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne die Polizei zu informieren. Rund eineinhalb Stunden später konnte der Mann bei der Ausreise aber durch Funktionäre des Grenzwachtkorps angehalten werden. Am Fahrzeug entstand kein Sachschaden.

In diesem Zusammenhang weist die Schaffhauser Polizei darauf hin, dass bei Verkehrsunfällen, bei welchen Personen zu Schaden kommen, zwingend die Polizei zu informieren ist. (daz) 

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