Neuhauser Waffenhersteller SIG Sauer sahnt Millionenauftrag vom Bund ab, doch nun grätscht das Gericht rein
Das Bundesamt für Rüstung hätte einen Auftrag für die Lieferung von Waffenfett nicht nach Neuhausen vergeben dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgehalten.
Die SIG Sauer hat einen Millionenauftrag vom Bund eingetütet. Doch nun droht sie diesen wegen eines Fauxpas einer Bundesbehörde zu verlieren.
Der Waffenhersteller mit Sitz in Neuhausen hat dem Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) eine Offerte gemacht. Dabei ging es um den Nachschub von Geschützöl und Automatenfett. Dieses braucht die Armee für die Pflege und Säuberung von Waffen. Jedes Jahr verbrauchen die Militärangehörigen mehrere Tausend Dosen dieser Schmierstoffe.
Neben dem Angebot von SIG Sauer gab es noch zwei weitere Offerten, doch der Zuschlag für knapp zwei Millionen Franken ging Ende Juli nach Neuhausen.
Nun hat aber das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gutgeheissen, berichtet der «Tages-Anzeiger». Das bedeutet: Armasuisse muss bei der Vergabe erneut über die Bücher gehen.
«Überspitzt formalistisch»
Die Beschwerde stammt von der Firma Flaigg aus dem basellandschaftlichen Aesch. Ihr Angebot war günstiger als dasjenige von SIG Sauer. Warum wurde sie nun ausgeschlossen, obwohl der Preis bei der Vergabe das Hauptkriterium war? Flaigg erhielt eine Absage, weil das Unternehmen ein einziges Häkchen falsch gesetzt hat.
Bei der Offerte mussten die Bewerber ankreuzen, ob sie «die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertrags inklusive aller Annexe» akzeptiere. Die Flaigg AG setzte ein Nein statt ein Ja. Dies sei ein Versehen gewesen, wie das Unternehmen vor Gericht beteuerte. Alle anderen Unterlagen seien vollständig und fristgerecht eingereicht worden.
So argumentierte die Firma, dass sie sich gar nicht die Mühe gemacht hätte, eine Offerte auszuarbeiten, wenn sie mit den Vertragsbestimmungen nicht einverstanden gewesen wäre. Für Armasuisse war das Nein in den Papieren aber ein automatisches Ausschlusskriterium.
Das Gericht folgte der Argumentation der Flaigg AG. Der Ausschluss ohne Nachfrage sei «überspitzt formalistisch» gewesen. Eine einfache Nachfrage beim Anbieter hätte den Irrtum klären können. Nun wird sich zeigen, wer den Waffenfett-Auftrag des Bunds bekommt.
