Keine Freiheit für Franz W.: Kettensägen-Angreifer bleibt weiterhin in kleiner Verwahrung
Der Kettensägen-Angreifer Franz W. forderte vor Obergericht seine Freilassung. Doch das Sicherheitsrisiko sei zu hoch, findet das Gericht. Die therapeutische Massnahme wurde verlängert.
Das Obergericht hat entschieden: Franz W. bleibt weiterhin in der sogenannten kleinen Verwahrung. Will heissen: Die therapeutische Massnahme für den Kettensägen-Angreifer, der an paranoider Schizophrenie leidet, wird verlängert.
Während der Verhandlung am Obergericht, die am Dienstag stattgefunden hat, argumentierten W. und sein Verteidiger, dass die Massnahme nicht mehr nötig sei. W. behauptete, dass er unschuldig eingesperrt werde. Sein Verteidiger machte indes geltend, dass W. seine Symptome unter Kontrolle habe und diese «im Alltag nicht mehr handlungsleitend» seien. Dies sah die Staatsanwaltschaft allerdings anders: Für sie sei das Risiko nach wie vor zu hoch. Zudem könne man auf die positive Entwicklung in der Massnahme nur aufbauen, wenn man das aktuelle Setting beibehält.
So folgte das Gericht in seinem Urteil, das am Mittwoch publik wurde, dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Daher bleibt W., der im Juli 2017 zwei Mitarbeitende einer Krankenversicherung in der Schaffhauser Altstadt mit einer Kettensäge angriff, weiterhin in einem stationären therapeutischen Setting. Die Massnahme wird bis am 25. Mai 2030 verlängert.