Keine weitere Hilfe für Gaza, neue Regeln für Spitalschulungen und eine brisante Wahl – so lief die Debatte des Schaffhauser Kantonsrats ab

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Impressioen aus dem Kantonsratssaal mit dem Kantonsrat, am Montag, 13. Januar 2025. (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)
In den meisten Fällen herrschte Einigkeit an der heutigen Sitzung. Nur die geforderte Gaza-Unterstützung sorgte für eine kontroverse Debatte. Archivbild: Melanie Duchene

Die erste Sitzung des Schaffhauser Kantonsrats fand heute statt. Unter anderem ging es um eine brisante Wahl und humanitäre Hilfe für Gaza. Hier können Sie die Debatte nachlesen.

Ticker

11:20
Ende der Sitzung

Weil das Parlament nun alle verhandlungsbereiten Geschäfte abgearbeitet hat, entlässt Ratspräsident Christian Di Ronco seine Kolleginnen und Kollegen früher in die Mittagspause. An dieser Stelle bedanken wir uns gerne für Ihr Interesse an unserem Ticker.

11:05
Keine weitere humanitäre Hilfe für Gaza

Im nächsten Traktandum wurde ein geopolitisches Drama zum Thema des Schaffhauser Kantonsrats.

Worum geht es?

Schaffhausen soll den Menschen in Gaza helfen. Das fordert Kantonsrat Gianluca Looser (Junge Grüne) in einem Postulat. Damit fordert er die Regierung auf, zu prüfen, wie der Kanton Schaffhausen vulnerablen und verletzten Personen damit helfen kann, sie im Kanton aufzunehmen. Looser verweist in seinem Vorstoss auf die humanitäre Tradition der Schweiz und des Kantons Schaffhausen und dass im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine über 80'000 Franken an Hilfswerke gesprochen worden seien. Der Vorstoss wurde im September 2025 eingereicht, als die israelischen Streitkräfte Gaza-Stadt stark angriffen und schätzungsweise über 1000 Gebäude zerstört wurden.

Wie verlief die Debatte?

«Die Lage im Gazastreifen ist noch immer dramatisch», sagte Gianluca Looser heute im Kantonsrat. «Es herrscht ein existenzieller Mangel an Wasser und Lebensmitteln.» Insgesamt seien über 70'000 Personen getötet worden. «In wenigen anderen Konflikten ist der Anteil ziviler Opfer so hoch», so Looser. Gianluca Looser begrüsste die Spende von 45'000 Franken, welche die Regierung bereits gesprochen hatte. Er gebe sich damit aber nicht zufrieden: Im Fall des Ukrainekriegs habe die Regierung 1 Franken pro Einwohnerin und Einwohner gespendet. Er ruft dazu auf, verantwortungsbewusst mit dem Steuergeld von Unternehmen umzugehen, das nicht nur auf Schaffhauser Boden erwirtschaftet worden sei. «Die Regierung soll sich beim Bund dafür einsetzen, Personen im Kanton Schaffhausen aufzunehmen.»

Der Regierungsrat sei sich der schwierigen Lage der Zivilbevölkerung in Gaza bewusst, so Dino Tamagni (SVP). Er verwies aber darauf, dass die Verantwortung für die humanitäre Hilfe beim Bund liege. Der Kanton könne den Bund diesbezüglich unterstützen. Der Regierungsrat habe deshalb bereits im November 2025 beschlossen, einen Betrag von 45'000 Franken aus dem Lotteriefonds zu spenden. Die Aufnahme verletzter Kinder und Begleitpersonen sei derzeit jedoch nicht möglich. «Massgeblich dafür sind die medizinischen Angebote. An den Spitälern Schaffhausen sind diese nicht vorhanden», so Tamagni.

In der Folge war das Parlament geteilt in linke Ratsseite und Mitte-rechts. SVP-Kantonsrat Pentti Aellig lehnte den Vorstoss vehement ab. «Die gut gemeinte humanitäre Hilfe wird in Gaza oft von den Schergen der Hamas unter den Nagel gegriffen», so Aellig. Es brauche keine Zahlungen eines Kantons, sondern Friedensverhandlungen. «Die humanitäre Hilfe macht nur im internationalen Kontext Sinn.» Auch die GLP lehnt das Postulat ab. Kantonsrat Raphaël Kräuchi sagte: «Die ablehnende Haltung gegenüber dem Postulat ist keine Ablehnung von Hilfe.» Der Vorstoss suggeriere Handlungsspielräume des Kantons, die gar nicht bestehen würden. In Zürich habe es ähnliche Vorstösse gegeben. Dabei blieb es oft bei Prüfungsaufträgen und symbolischen Akten, die lediglich Verwaltungsressourcen gebunden hätten.

FDP/Mitte-Sprecher, Roman Suter sagte: «Die Spitäler Schaffhausen haben gar keine Kapazitäten und die Infrastruktur für die Behandlung kriegsverletzter Kinder.» Zudem seien die Zuständigkeiten klar geregelt: Humanitäre Hilfe sei Sache des Bundes.

In diese Kerbe schlug auch Walter Hotz (SVP): «Das Postulat appelliert an Emotionen und nicht an Zuständigkeiten, der Kanton ist kein aussenpolitischer Akteur. Verletzte aufzunehmen, klingt menschlich. Aber wo endet das? Warum Gaza und nicht Sudan? Warum dieser Konflikt und nicht Dutzende andere, in denen Zivilisten leiden? Wer selektiv hilft, betreibt Politik. Wer selektiv urteilt, ebenfalls.» Patrick Portmann (SP) äusserte sich zustimmend: «Die SP setzt sich auch bei anderen Themen für humanitäre Hilfe ein. Das haben wir auch bei diesem Konflikt gemacht. Ich könnte mir vorstellen, Kinder in Kooperation mit anderen Kantonen aufzunehmen. Man kann gegen Antisemitismus sein, sich für Juden und gleichzeitig für Menschen aus dem Gazastreifen einzusetzen.» Seiner Meinung nach seien die bereits gesprochenen 45'000 Franken sehr wenig.

Was hat der Kantonsrat entschieden?

Die Abstimmung ging relativ klar aus: 37 Kantonsratsmitglieder stimmten Nein, 18 Ja. Damit ist das Geschäft erledigt.

von Dario Muffler

10:19
Grünes Licht für Spitalschulung

Das Parlament hat sich nun mit der Spitalschulung beschäftigt. Erneut verlief die Debatte überaus geschmeidig.

Worum geht es?

Thema des Geschäfts war die sogenannte Spitalschulung. Wenn ein Kind wegen Krankheit oder Unfall mehrere Wochen im Spital ist und nicht regulär die Schule besuchen kann, erhält es dort angepassten Unterricht, damit es den Anschluss an den Schulstoff nicht verliert. In den Rechtsgrundlagen des Kantons Schaffhausen gibt es aktuell keine spezifische Regelung für Spitalschulung. Das soll nun geändert werden. Der Kantonsspital Schaffhausen behandelt Kinder und Jugendliche nur bei Akutfällen und für kleinere medizinische Eingriffe. Deshalb nutzt der Kanton hauptsächlich die Spitalschulangebote der Kantone Zürich, St. Gallen und Thurgau. Auch die Tagesklinik des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Schaffhausen (KJPD) hat keine eigene Spitalschule, sondern nutzt das schulische Angebot der Stadtrandschule. Mit der neuen Vorlage soll der Kanton unter anderem der interkantonalen Spitalschulvereinbarung beitreten. Damit geht eine administrative Vereinfachung für Gemeinden und Kantone einher.

Was verlief die Debatte?

Auch bei diesem Geschäft blieb die Opposition aus. Zu Anfang erklärte Irene Gruhler Heinzer (SP) als Präsidentin der zuständigen Kommission, warum die Gesetzesänderung notwendig sei: «Das zentrale Anliegen ist die gesetzliche Verankerung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen, denen es während eines längeren Spitalaufenthalts vorübergehend unmöglich ist, die obligatorische Schule zu besuchen.» Die Voten aus dem Parlament zeigten ein einhelliges Bild. Alle Fraktionen von links bis rechts haben sich nur positiv zur geplanten Gesetzesänderung geäussert.

Was hat der Rat abgestimmt?

Der Rat hat die Vorlage einstimmig gutgeheissen. Somit gibt es grünes Licht für die Gesetzesrevision.

von Fabian Babic

09:50
Neophytenbekämpfung und Wasserreserven: Einigkeit beim Umweltschutzgesetz

Der Kantonsrat rast richtiggehend weiter durch die Traktandenliste. Das dritte Traktandum mit dem sperrigen Titel «Bericht und Antrag 24-141 des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Einführungsgesetz zum USG)».

Worum geht es?

Die Gesetzgebung zum Umweltschutz hat sich in den letzten Jahren laufend und teils sehr stark verändert. Das kantonale Gesetz hinkt deswegen aktuell den bundesrechtlichen Bestimmungen hinterher. Deshalb hatte die Schaffhauser Regierung die Anpassungen des kantonalen Gesetzes an die Hand genommen. Ein wichtiger Punkt bei der Überarbeitung war beispielsweise die Aufteilung der Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton.

Die Bevölkerung wird in Umweltschutzthemen neu stärker einbezogen. Die Vollzugsbehörden erhalten im Rahmen ihrer Aufgaben Zugang zu Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Räumen, Anlagen, Fahrzeugen und Infrastrukturen.

Ein weiteres, wichtiges Thema ist die Wasserversorgung. Die Gemeinden müssen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung unter anderem einen generellen Wasserversorgungsplan erstellen und Massnahmen umsetzen. Bei den Wasserversorgungsgebühren wird festgelegt: Sie müssen kostendeckend und verursachergerecht sein.

Betreffend Neophyten regelt das Gesetz, dass Personen, die an Grundstücken oder Anlagen berechtigt sind, invasive gebietsfremde Organismen dem Kanton melden, notwendige Bekämpfungsmassnahmen nach kantonalen Vorgaben umsetzen, korrekt entsorgen und weitere Ausbreitung verhindern müssen.

Das Gesetz regelt auch, dass das Ablagern und Stehenlassen von Abfällen im Freien, inklusive ausgedienter Fahrzeuge und Geräte, ausdrücklich verboten ist. Ausnahmen sind nur unter Bedingungen - zum Beispiel mit einer Bewilligung - möglich.

Wie verlief die Debatte?

Kantonsrat Martin Schlatter (SVP) liess in seinem Votum als Kommissionspräsident durchblicken, dass es auch bei diesem Geschäft schnell gehen dürfte. Die Kommission tagte insgesamt dreimal und verabschiedete die Vorlage ohne Gegenstimme. Da der Spielraum des Kantons relativ eng war, konnten die Kommissionsmitglieder gar nicht viele Änderungen vornehmen. Einzig beim Artikel, der sich um die Löschwasserreserven der Gemeinden dreht, wurde angepasst. Die Gemeinden müssen in Mangellagen nicht ausreichend Wasser zu Wärme- oder Kühlzwecken oder für die Bewässerung bereitstellen. Wichtig in den Augen der Parteien ist auch die Bekämpfung von invasiven Neophyten, also gebietsfremden Arten, die der heimischen Umwelt schaden. Dazu wurde ein Artikel so angepasst, dass der Kanton eine Melde- und Bekämpfungspflicht regeln kann, und zwar sobald die gesetzlichen Grundlagen dafür vom Bund erlassen wurden. 

Wie hat der Rat abgestimmt?

Das Kantonsparlament stimmte mit 56 zu 0 Stimmen der Gesetzesänderung zu. Damit wurde auch die Vierfünftelmehrheit erreicht, weshalb es keine Volksabstimmung braucht.

von Dario Muffler

08:55
Finanzgesetz kommt widerstandslos durch den Rat

Auch das zweite Geschäft konnte schnell behandelt werden. Das Thema war eine Änderung der Kantonsverfassung sowie eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes.

Worum geht es?

Das Ziel der Gesetzesänderung: Die Finanzkompetenzen von Regierung und Kantonsrat sollen klarer, transparenter und stufengerecht geordnet werden. Der Hintergrund dieser angestrebten Änderung ist eine Motion der Geschäftsprüfungskommission (GPK) aus dem Jahr 2018, die eine neue Regelung des Finanzvermögens und der Mitwirkungsrechte der Bevölkerung verlangt hat. Die nun entstandene Vorlage definiert neue Referendums-Schwellen und passt gleichzeitig die Verwaltungs- und Finanzkompetenzen von Regierung und Parlament an. Die Vorlage ordnet die Finanz-Referendumsregelung neu nicht nur über Schwellenbeträge, sondern auch nach Art des Geschäfts (z. B. Grundstücke, strategische Beteiligungen, Bürgschaften). Dadurch gelten nicht mehr einfach starre Zahlen, sondern abgestufte Regeln je nach Thema.

Wie verlief die Debatte?

Auch hier zeigte sich der Kantonsrat von seiner stillen Seite. Da es sich um eine zweite Lesung handelte, gab es offenbar keinen Gesprächsbedarf. Eine zweite Lesung bedeutet: Es hat bereits eine Debatte im Rat stattgefunden. Allerdings hat das Parlament keine Schlussabstimmung durchgeführt, sondern das Geschäft zurück an die zuständige Kommission zu geben, um verbliebene Detailfragen zu klären. Die Kommission hat die Vorlage erneut debattiert und minime Anpassungen vorgenommen, allerdings substanziell keine Änderungen beantragt.

Wie hat der Rat abgestimmt?

Der nicht existenten Debatte entsprechend herrschte einhelliger Konsens. Der Rat hat die Gesetzesänderung einstimmig genehmigt. Das letzte Wort hat aber die Stimmbevölkerung: Eine Verfassungsänderung muss an der Urne genehmigt werden.

von Fabian Babic

08:41
Der Rat hat eine zweite Vizepräsidentin

Ratspräsident Christian Di Ronco (Mitte) hat die Sitzung eröffnet. Das Parlament hat das erste Geschäft im neuen Jahr abgeschlossen.

Worum geht es?

Das erste Geschäft behandelt die Besetzung des zweiten Vizepräsidiums des Kantonsrats. Die gewählte Person nimmt für ein Jahr die Rolle der zweiten Vizepräsidentin respektive des zweiten Vizepräsidenten ein. Damit beginnt auch die sogenannte Präsidentenlaufbahn. Wer für dieses Amt ausgewählt wird, soll nach zwei Jahren den Rat präsidieren. Die Wahl ist in aller Regel eine Formsache. Die Fraktionen wechseln sich ab mit Wahlvorschlägen und die vorgeschlagenen Personen werden normalerweise mit einem guten Ergebnis gewählt. Nicht so an der letzten Sitzung. Die SP-Grünen-Fraktion wollte Maurus Pfalzgraf (Grüne) auf die Präsidentenlaufbahn schicken. Statt einer glanzvollen Wahl gab es einen Eklat: Die bürgerliche Ratshälfte verwehrte Pfalzgraf die Wahl. Nun hat die linksgrüne Fraktion eine andere Kandidatin vorgeschlagen: Anna Brügel (SP).

Wie verlief die Debatte?

Ein erneuter Eklat blieb aus. Es wurden keine Wahlvorschläge gemacht. Zudem gab es auch keine Voten zur Nomination Brügels.

Wie hat der Rat abgestimmt?

Anna Brügel wurde mit guten Resultat zur zweiten Vizepräsidentin des Rats gewählt. Sie erhielt 48 Stimmen bei 56 ausgeteilten Wahlzetteln. Wenn also alles nach Plan läuft, wird sie im Jahr 2028 den Kantonsrat präsidieren und somit das Amt als höchste Schaffhauserin innehaben.

von Fabian Babic

19.01.2026, 07:55
Diese Themen stehen heute an

Für die heutige Sitzung des Schaffhauser Kantonsrat stehen einige kontroverse Vorlagen an: Zunächst wird ein Ratsmitglied gewählt, das die Präsidentenlaufbahn beschreiten soll. Dies ist brisant, denn das Parlament hat den ursprünglich von der linksgrünen Fraktion vorgeschlagenen Maurus Pfalzgraf (Grüne) abgelehnt. Nun portiert die Fraktion Anna Brügel (SP). Danach geht es um die Regeln für die Finanzkompetenzen des Kantons – unter anderem darum, wer über welche Ausgaben entscheiden darf und wie das Finanzreferendum im Verhältnis zum Gesetzesreferendum behandelt wird. Als nächstes geht es um ein kantonales Umweltschutzgesetz. Ziel ist es, das kantonale Recht besser an das aktuelle Bundesumweltrecht anzupassen und zu modernisieren, weil sich das Bundesrecht in den letzten Jahren stark verändert hat. Daraufhin folgt eine Vorlage zur sogenannten Spitalschulung: Im Kanton Schaffhausen gibt es bislang keine klare gesetzliche Regelung, wie Kinder und Jugendliche während eines längeren Spitalaufenthalts weiter zur Schule gehen können. Das soll nun angepasst werden. Zuletzt sind noch einige Vorstösse aus dem Parlament auf der Traktandenliste. Die Themen: humanitäre Hilfe für Gaza sowie Tempo-30-Gebiete.

Sobald ein Geschäft beraten ist und der Kantonsrat abgestimmt hat, erfahren Sie hier, was beschlossen wurde und wie die Debatte verlaufen ist.

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