Regierungsrat schmettert zweite Beschwerde gegen Rheinufer-Abstimmung ab: Das ist der Grund

Jetzt ist klar: Der städtischen Abstimmung vom 29. Juni steht nichts mehr im Weg. Die Kantonsregierung tritt auf die zweite Beschwerde nicht ein.
Auch eine zweite Beschwerde gegen die städtische Rheinufer-Abstimmung vermag es nicht, den Urnengang zu torpedieren. Der Schaffhauser Regierungsrat hält in einer Mitteilung fest, dass er nicht auf die Beschwerde eintrete.
Ein Schaffhauser Stimmberechtigter wollte den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein» für rechtswidrig erklären lassen. Ausserdem sollte die für den 29. Juni angesetzte Volksabstimmung gestoppt werden.
Die Argumentation des Beschwerdeführers: Der Gegenvorschlag verletze das Prinzip der Einheit der Materie. Dieses schreibt vor, dass verschiedene Gegenstände und Fragen nicht in einer Vorlage miteinander verknüpft werden können, sondern einen erkennbaren Zusammenhang aufweisen müssen. Die Stimmbevölkerung soll sich zu einer klar umrissenen Frage äussern können, ohne verschiedene Meinungen zu verschiedenen Fragen gegeneinander abwägen zu müssen.
Doch die Argumente, um den Gegenvorschlag zu bodigen, bringen dem Beschwerdeführer nichts. Der Grund: Er hat die Beschwerde zu spät eingereicht. Der Regierungsrat schreibt: «Die Beschwerde richtet sich nicht gegen das Abstimmungsmagazin, sondern gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 4. März 2025, mit welchem die Initiative zusammen mit dem Gegenvorschlag genehmigt wurde.» Dieser Beschluss wurde am 5. März amtlich im Internet publiziert.
Die Rechtsmittelfrist hat in diesem Fall 20 Tage betragen. Diese hat der Mann nicht eingehalten. Somit steht der Abstimmung nichts mehr im Weg.
Bereits vergangene Woche hatte sich der Regierungsrat zu einer weiteren Beschwerde geäussert. Ein Anwohner des Gaswerkareals hat in diesem Fall argumentiert, dass die Visualisierungen im Abstimmungsmagazin unrealistisch seien. Die Regierung wies die Beschwerde allerdings ab.