«Ha Termin, Brüeder, ciao!» Schaffhauser Polizei stellt virales Video nach

Ralph Denzel | 
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Das Video eines Verkehrssünders ging im April viral. Symbolbild: Lea Biedermann

Im April machte das Video eines Verkehrssünders in Neuhausen schweizweit Schlagzeilen. Jetzt hat die Schaffhauser Polizei den kurzen Clip nachgestellt - mit einem ernsten Hintergrund.

Im April kam die Schaffhauser Polizei in die Schlagzeilen, wenn auch eher unfreiwillig. Der Grund: Das Video eines 17-jährigen Rollerfahrers und sein Gespräch mit einem Polizisten ging viral. So war der Jugendliche auf seinem E-Scooter mit zu hohem Tempo auf dem Trottoir der Zentralstrasse in Neuhausen unterwegs. Das fiel einer Streife der Schaffhauser Polizei auf, die ihn daraufhin anhalten wollte. Der Jugendliche zückte aber nur ein Smartphone und filmte bei voller Fahrt das Patrouillenfahrzeug samt dem Polizisten. In der Folge verabschiedete er sich mit den Worten: «Ich habe einen Termin, Bruder, ciao», und flüchtete durch die dortige Velounterführung. 

Genau diese Szene hat die Schaffhauser Polizei nun nachgestellt und in den sozialen Medien veröffentlicht. Nur mit dem Unterschied: eine Polizistin erinnert den Fahrer dieses Mal daran, dass er nicht nur einen, sondern gleich drei Termine habe, und zwar für Infoaktionen, die die Schaffhauser Polizei rund um das Thema E-Scooter durchführen will. Diese finden am Montag, 24. Juli im Herblingermarkt, am 25. Juli auf dem «Platz für alli» in Neuhausen und am 26. Juli an der Schiffländle/Stadtgarten in Stein am Rhein jeweils von 11 bis 16 Uhr statt. 

Ob der 17-jährige Verkehrssünder auch dort sein wird? Ihm bekam seine Fahrt nämlich nicht gut: Die Schaffhauser Polizei konnte ihn und seinen Scooter im Mai ermitteln. Dieser hatte unter anderem keine funktionstüchtige Bremse. 

Für den Verkehrssünder bedeutete dies, dass er wieder einen Termin hatte, und zwar bei der Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen: Dort musste er sich unter anderem wegen Führen eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen verantworten.

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