Brandgefahr: Landkreis Waldshut erlässt allgemeines Feuerverbot

Ralph Denzel | 
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Im Landkreis Waldshut gilt ab sofort ein Feuerverbot. Bild: Keystone

Durch die anhaltende Trockenheit und Hitze leiden auch die Bäume. Während in der Region noch die «Warnstufe drei» gilt, ziehen die deutschen Nachbarn die Notbremse.

Der letzte Regen ist eine Weile her, die Region ächzt unter den hohen Temperaturen. Die Waldbrandgefahr im Kanton wird seit dem 23. Juni als «Erheblich» eingestuft, was Stufe drei von fünf bedeutet.

Bei der aktuell herrschenden «erheblichen Waldbrandgefahr» gilt es unter anderem, Grill- und Feuerstellen nur in absolut gelöschtem Zustand zu verlassen und keine glimmenden Streichhölzer oder Zigaretten wegzuwerfen. In einer Mitteilung der Staatskanzlei wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, «vorsichtig mit Feuer und Raucherwaren umzugehen». Grillfeuer sollen zudem nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden. Das Feuer sollte immer beobachtet und Funkenwurf sofort gelöscht werden. Ausserdem sei das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern zu unterlassen.

Aber auch ennet der Grenze ist die Hitze spürbar, dort gibt es jetzt allerdings Konsequenzen: So hat das Landratsamt Waldshut ein Verbot von Feuer jeglicher Art im Wald oder in Waldnähe für den gesamten Landkreis Waldshut verhängt. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor.

Konkret bedeutet das, dass ab sofort im gesamten Landkreis weder im Wald noch in der Nähe eines Waldes, als unter 100 Metern Entfernung, Feuer angezündet werden oder brennen dürfen. Das Verbot gilt auch für eigens eingerichtete Feuerstellen, auf Grillplätzen.

Das Landratsamt warnt: «Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls sogar eine Straftat.»

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