Reisender versteckt über 160‘000 Euro im Fahrzeug
Ab 10‘000 Euro müssen Barmittel beim Zoll angemeldet werden – sonst droht eine Strafe. Besonders ärgerlich ist dann, wenn man noch wegen einem anderen Delikt gesucht wird.
Ein in Frankreich ansässiger 38-Jähriger wurde vom Zoll kontrolliert. Er war auf der Bundesstrasse 31, Höhe Döggingen, unterwegs. Der Fahrer gab auf Befragung an, er habe Barmittel im Wert von genau 10‘000 Euro dabei. Auf die Nachfragen der Beamten antwortete der 38-Jährige, dass sein Beifahrer keinerlei Bargeld mit sich führt und er selbst nicht mehr als die soeben deklarierten 10‘000 Euro dabei habe. Das war allerdings gelogen.
Bei der anschliessenden Gepäckdurchsicht fanden die Zöllner in einer dem Fahrer gehörenden Tasche die angemeldeten 10‘000 Euro sowie - in einem Briefumschlag - weitere 40‘500 Euro vor. Im Rahmen der anschließend durchgeführten Fahrzeugkontrolle wurden die Zöllner noch einmal fündig: Versteckt in einem Seitenfach des Kofferraums befand sich eine Tasche mit weiteren 120‘000 Euro. Der 38-Jährige hat somit versucht, insgesamt 160‘500 Euro ohne entsprechende Anmeldung von Frankreich nach Deutschland zu schmuggeln.
Gegen den Mann wurde wegen des Nichtanmeldens des mitgeführten Bargeldes ein Bussgeldverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für die zu erwartende Geldbusse musste er knapp 42‘000 Euro hinterlegen.
Doch damit nicht genug: Da bei der Überprüfung seiner Personalien festgestellt wurde, dass gegen ihn wegen eines anderen Deliktes ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, wurde er durch die Zöllner vorläufig festgenommen und an die Landespolizei übergeben. (RD)