Tödliche Irrfahrt: Kein Gefängnis für 85-Jährigen

Nach seiner tödlichen Irrfahrt in der Fussgängerzone in Bad Säckingen muss der heute 85-jährige Autofahrer nicht ins Gefängnis. Er wurde gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, ausserdem darf er sich nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen.
Zwei Jahren Haft auf Bewährung. Nach der tödlichen Irrfahrt in der Fussgängerzone in Bad Säckingen eines 85-Jährigen, muss dieser nun nicht ins Gefängnis. Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das örtliche Amtsgericht in Baden-Württemberg. Bei dem Unglück Anfang Mai 2016 habe er Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt. Der Wagen sei daraufhin unkontrolliert in eine Menschenmenge gerast. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen ums Leben. Der Rentner hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten.