Der Schütze vor der Thaynger Coop-Filiale rief: «Geh weg, du hast nichts damit zu tun!»

Robin Blanck | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Das Opfer befindet sich immer noch in medizinischer Versorgung. Bild: SHf

Der mutmassliche Täter, der am vergangenen Donnerstag vor der Thaynger Coop-Filiale einen Mann angeschossen hat, wurde in Untersuchungshaft genommen. Das Opfer ist weiter in medizinischer Behandlung. Die SN konnten mit einem Augenzeugen und Ersthelfer sprechen. 

Der 46-jährige Österreicher, der am Donnerstagabend vor dem Coop Thayngen durch Schüsse schwer verletzt wurde, befindet sich noch immer in medizinischer Behandlung. Die Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Inzwischen konnten die SN mit D. sprechen, der den Vorfall vom Donnerstag aus nächster Nähe miterlebt hat: Als D. um kurz vor 19.30 Uhr aus der Coop-Filiale kommt, liegt das Opfer bereits angeschossen am Boden, «Täter und Opfer haben miteinander türkisch oder kurdisch gesprochen», sagt D. am Telefon.

Täter kann bis auf Weiteres in Haft behalten werden

Als der Täter D. erblickt, fordert er ihn auf, wegzugehen, er habe mit dem Vorfall nichts zu tun und solle sich entfernen. D. verlässt daraufhin den Tatort Richtung Parkplatz, wo er ausharrt, bis die Polizei eintrifft und sich der Schütze widerstandslos von dieser festnehmen lässt. D. läuft daraufhin zum blutenden Opfer und hilft bei der Erstversorgung: Mit dem Gurt einer Polizeibeamtin schnürt er das Bein des Verletzten ab, um den Blutverlust zu stoppen.

Derweil laufen die Ermittlungen zum Angriff im Hintergrund, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der SN erklärt. Nachdem noch am vergangenen Freitag Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter beantragt worden war, hat das zuständige Zwangsmassnahmengericht die beantragte Haft inzwischen angeordnet. Damit kann der Mann bis auf Weiteres in Haft behalten werden. Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft ist zunächst ein dringender Tatverdacht, also die erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Person die ihr zur Last gelegte Tat begangen hat. Kommt dazu entweder Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr, sind die formellen Vorgaben für Untersuchungshaft gegeben. Üblicherweise wird zuerst eine Dauer von drei Monaten angeordnet, danach ist eine Verlängerung möglich.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren