Fluglärm im Norden: Neue Pläne des Bundes gehen den Anwohnern nicht weit genug
In einem neuen Betriebsreglement will der Flughafen Zürich seine Abläufe für An- und Abflüge neu regeln. Das Ziel ist weniger Lärm und mehr Sicherheit. Gegen die geplanten Änderungen reicht die IG Nord nun Beschwerde ein. Die geplanten Anpassungen seien unzureichend.
Das Betriebsreglement 2014/2017 hat zwar einen unscheinbaren Namen, doch die darin festgehaltenen Richtlinien und Abläufe für den Flugverkehr über dem Zürcher Flughafen haben einen grossen Einfluss auf die Gemeinden, die in den Ein- und Abflugschneisen des Flughafens liegen. 13 nördlich vom Flughafen gelegene Gemeinden aus drei Kantonen – unter anderem auch Buchberg und Rüdlingen – haben sich in der IG Nord zusammengetan, um ihre Bevölkerung gegen übermässigen Fluglärm zu schützen. Zu ihren Kernforderungen gehört unter anderem, dass der Flugverkehr nicht über die nördliche Flugschneise kanalisiert werden soll.
«Die mit dem neuen Betriebsreglement weiterhin mögliche Nordkanalisierung der Flugbewegungen ist unfair, unsolidarisch und widerspricht dem Rechtsgleichheitsgebot»
IG Nord
Gegen das neue Betriebsreglement 2014/2017, das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) per 19. Januar 2026 öffentlich aufgelegt wurde und noch nicht offiziell in Kraft getreten ist, hat die IG Nord nun Einsprache erhoben. Die geplanten Anpassungen würden Lärm insbesondere nachts und bei Verspätungen nicht wirksam reduzieren, so die IG Nord. «Die mit dem neuen Betriebsreglement weiterhin mögliche Nordkanalisierung der Flugbewegungen ist unfair, unsolidarisch und widerspricht dem Rechtsgleichheitsgebot», schreiben die Gemeinden weiter. «Die IG Nord verlangt Lösungen, die die Bevölkerung im Norden spürbar entlasten und die Lasten gerechter verteilen.»
Die Auflage der Dokumente dauert noch bis zum 17. Februar 2026. Nach Ende der Auflagefrist prüft das BAZL die eingegangenen Einsprachen und führt falls nötig eine Einigungsverhandlung mit den betroffenen Parteien durch, die auf eine aussergerichtliche Einigung abzielt. Sollte keine Einigung erzielt werden, so gibt es zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde gegen das neue Betriebsreglement einzureichen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Dieser Entscheid kann noch ein letztes Mal vor das Bundesgericht weitergezogen werden, das dann ein abschliessendes Urteil fällt.