Schaffhauser Polizei warnt vor vereisten Autoscheiben – Anzeigen drohen

Ralph Denzel | 
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Sowas geht nicht. Bild: SHPol

Scheibenenteisen ist eine lästige Angelegenheit, aber absolut notwendig. Wer das nicht macht, kann mit einer Anzeige rechnen. Die Schaffhauser Polizei hat mehrere davon aussprechen müssen.

In den vergangenen Tagen stellte die Schaffhauser Polizei mehrfach fest, dass Autos mit unzureichend enteisten Scheiben unterwegs waren. Laut einer Medienmitteilung durften die Autofahrenden, nachdem sie ihre Autoscheiben vollständig freikratzen, weiterfahren. Sie werden sich jedoch vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen. 

Die Polizei warnt: Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden.

Es gelten folgende Vorschriften: 

  • Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben müssen vollständig von Eis und Schnee befreit sein.
  • Nur ein Guckloch freizukratzen ist verboten.
  • Seitenspiegel und Beleuchtung müssen funktionsfähig und frei von Schnee und Eis sein.
  • Kontrollschilder müssen gut sichtbar sein.
  • Bei Schneefall ist auch das Autodach vom Schnee zu räumen, um gefährliche Schneerutsche zu verhindern.

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