Kanton Thurgau verschärft Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die aktuelle Trockenheit hält an. Nun reagiert der Kanton Thurgau mit verschärften Massnahmen: Ab Freitag, 24.7., gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
Die Böden und Wiesen im Kanton Thurgau sind ausgetrocknet. Angesichts der prognostizierten Wetterentwicklungen und der bereits bestehenden Gefahrenlage (Stufe 4 / grosse Gefahr) hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ab Freitag, 24.7., ein absolutes Feuerverbot ausgesprochen. Es gilt nicht nur für den Wald, sondern auch für den gesamten Bereich bis zu 200 Metern ab dem Waldrand.
Ausnahmen für bereits bewilligte Grossfeuerwerke
Seit Mitte Juli gilt das absolute Feuerwerksverbot für den gesamten Kanton Thurgau. Das bleibt auch weiterhin bestehen, schreibt das Departement weiter in der Mitteilung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke. Die ausgesprochene Massnahme gilt bis auf Widerruf. Personen, die sich nicht an die Regelung halten, werden mit Bussen bestraft.
