Verstopfte Schifffahrtsrinne: Schaffhausen und Thurgau wollen die Quaggamuscheln nicht ausbaggern
Die Kantone Schaffhausen und Thurgau sind sich einig, dass sie die mit Quaggamuscheln verstopfte Schifffahrtsrinne zwischen Diessenhofen und Stein am Rhein vorerst nicht für 1,5 Millionen Franken ausbaggern wollen. Was genau gegen das Problem unternommen werden soll, ist indes noch unklar.
10'000 Kubikmeter Muschelschalen hätten die Kantone Schaffhausen und Thurgau diesen Sommer aus der Schifffahrtsrinne zwischen Diessenhofen und Stein am Rhein ausbaggern müssen, um den Verkehr für die Schiffe der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) wieder befahrbar zu machen. Genug, um drei olympische Schwimmbecken zu füllen. Dafür hätte der Rhein mitten im Sommer für Böötler und Schwimmer gesperrt und rund 1,5 Millionen Franken in Hand genommen werden müssen.
Die Rheinsperrung wollten die Schaffhauser und Thurgauer Regierungsräte den Badegästen nicht zumuten und durch Regenfälle, die den Rheinpegel wieder steigen liessen, entspannte sich die Situation wieder, wie der «Tagesanzeiger» und SRF übereinstimmend berichten. Mit der einmaligen Investition von 1,5 Millionen Franken wäre das Problem auch nicht gelöst gewesen. Stattdessen hätte das Ausbaggern wohl alle zwei bis drei Jahre wiederholt werden müssen, was jedes Mal einen grossen Eingriff in das sensible Umfeld des Rheins bedeutet hätte, wie Philemon Diggelmann, Leiter Abteilung Wasserbau und Hydrometrie beim Thurgauer Amt für Umwelt, gegenüber dem «Tagesanzeiger» sagt.
Das Ausbaggern ist zwar noch nicht vom Tisch, eine fixfertige Lösung für das Problem der Quaggamuschel gibt es noch nicht. ETH-Lebensmittelwissenschafter Horst Adelmann hat es zwar geschafft, die Quaggamuschel zu einer Würzsauce zu verarbeiten, ob das Produkt aber die Lösung für das Problem ist, ist fraglich. An der Budgetdebatte des Schaffhauser Kantonsrates Anfang Woche wurde das Thema ebenfalls diskutiert. Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass Handlungsbedarf besteht und dass proaktiv gehandelt werden müsse. Für die URh ist jedenfalls klar, dass eine freie Schifffahrtsrinne für das Unternehmen überlebensnotwendig ist.
