Beat Häberli Mi 26.03.2025 - 13:04

Sehr geehrter Herr Seebacher. Das Bundesgerichtsurteil ist aus politisch neutraler Perspektive eben gerade in mehrfacher Hinsicht zu begrüssen. Als Bürger dieses Landes bin ich dankbar, dass die Rechtsstaatlichkeit (unabhängig einer politischen Couleur) gewährleistet ist und nun auch wieder hergestellt wird. Die Wahlberechtigten konnten bei ihrer Stimmabgabe nicht erkennen, ob der Kandidat seinen Wohnsitznachweis gemäss Wahlgesetz bewusst oder unbewusst nicht zweifelsfrei darlegen konnte (was mit Verlaub nicht gerade für den besagten Kandidaten spricht). Spannend wird sein, wie die SP in ihrer Argumentation diesen Fakt zu erklären versucht. Solche Urteile schützen uns Bürger aber auch vor mutmasslicher Willkür. Zum anderen herrscht nach dieser langen Zeit endlich Klarheit über die juristische Auslegung der Wohnsitznahme von Politikerinnen und Politikern. Als weise Entscheidung erachte ich insbesondere auch, wonach das Bundesgericht ein automatisches Nachrücken von Herrn Minder in seiner Begründung unmissverständlich ausgeschlossen hat, was eben auch dem Wählerwillen entspricht.

Erläuterung wieso der Kommentar gelöscht werden soll.