Kein Feuerverbot für den 1. August im Kanton Thurgau

Schaffhauser Nachrichten | 
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Im Kanton Thurgau kann am 1. August Feuerwerk in den Himmel geschossen werden.

Der Regen über das Wochenende hat im Kanton Thurgau Entspannung gebracht: Ein Feuerverbot ist nicht nötig.

Über das Wochenende sind im Kanton Thurgau im Durchschnitt 20-50 Millimeter Regen gefallen. «Dadurch hat sich die Situation vor allem auch in den Wäldern beruhigt», teilte der Kanton in einer Medienmitteilung mit. Aus diesem Grund sei kein Feuerverbot mehr nötig. Trotzdem bliebe die Waldbrandgefahr im Kanton Thurgau bestehen und die Gefahrenstufe demzufolge auch auf Stufe 2. Die Situation werde von den Fachexperten laufend beobachtet und analysiert.

Auch die Situation der Oberflächengewässer im Kanton Thurgau habe sich laut den Experten der kantonalen Verwaltung aufgrund der Niederschläge beruhigt. Ein Wasserentnahmeverbot sei aus diesem Grund zurzeit ebenfalls nicht notwendig. Je nach Niederschlags- und Temperaturentwicklung in den nächsten Tagen könnte sich die Situation jedoch wieder verschärfen. (rd)

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