Diese Lockerungen hat der Bundesrat in Konsultation gegeben

Schaffhauser Nachrichten | 
1 Kommentar
Sofern es die Lage zulässt will der Bundesrat ab dem 22. März weitere Lockerungen vornehmen. Archivbild: Melanie Duchene

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März über die nächsten Lockerungsschritte diskutiert. Diese werden nun den Kantonen zur Konsultation übergeben. Die aktuelle Lage sei weiterhin sehr unsicher und lasse keine genauen Prognosen zu. Wenn es die epidemiologische Lage aber zulasse, sollen ab dem 22. März folgende Dinge wieder erlaubt sein.

Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen sollen wieder mit Publikum durchgeführt werden können. Dafür soll es aber klare Obergrenzen geben. Diese gibt der Bundesrat vorerst bei 150 Personen für draussen und 50 Personen für drinnen an. Der Besuch von Fussballspielen oder eines Kinos oder eines Konzerts sollten also in beschränktem Mass wieder möglich sein. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen. Dies gilt vor allem für den Kultur- und Sportbereich.

Andere Veranstaltungen

Auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen sollen wieder erlaubt sein. So zum Beispiel Führungen in einem Museum, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.

Private Treffen 

Bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen soll die Zahl der erlaubten Personen wieder von fünf auf zehn erhöht werden.  Für private Treffen draussen gilt bereits jetzt die Beschränkung auf 15 Personen.

Restaurantterrassen

Restaurants und Bars sollen ihre Terrassen wieder öffnen. Es soll eine Sitzpflicht geben und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobetriebe soll fortgeführt werden  und ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.

Öffentliche Einrichtungen

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Sport und Kultur

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. Es wird empfohlen sich vorher testen zu lassen. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Wettkämpfe in allen Sportarten bleiben verboten. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen.

Keine Maskenpflicht für Altersheimbewohner mehr 

Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen, entfällt die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen

Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule eingeschränkt wieder möglich sein. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 15 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Ausnahmeregelungen für Schulabschlüsse

Ausserdem hat der Bund auch Ausnahmeregelungen erlassen, die in Kraft treten, falls die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung von Maturitätsprüfungen sowie Lehrabschlussprüfungen nicht zulässt. Die Prüfungen sollen wenn immer möglich in regulärem Rahmen durchgeführt werden. So oder so werden aber mit den Verordnungen die Weichen gestellt, dass die Absolvieren der Sekundarstufe 2 im Herbst 2021 einen weiterführenden Studiengang auf der Tertiärstufe aufnehmen können und einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss erlangen.

Testoffensive 

Nachdem der Bundesrat die neue Teststrategie zur Konsultation an die Kantone weitergeleitet hat, will er diese nun so umsetzen. Ab dem 15. März übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen, auch für Personen ohne Symptome. Sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen, soll jede Person monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.

Warn-Apps in der Schweiz und Deutschland interoperabel

Mit einer Anpassung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System hat der Bundesrat ausserdem heute ermöglicht, dass die deutsche und die Schweizer Covid-19-App in Zukunft interoperabel sind. Wurden bisher beide Apps benötigt, wenn man in beiden Ländern unterwegs war, soll in Zukunft auch die Schweizer App melden können, wenn man in Deutschland Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte. 

Kommentare (1)

Boris Kerzenmacher So 14.03.2021 - 13:54

Darf man eigentlich allen, die die Schutzmassnahmen ablehnen und dadurch die Mitbürger einfach mal so in tödliche Gefahr brngen wollen, einen langen qualvollen Coronatod wünschen? Und zwar in den eigenen vier Wänden, um die Intensivbetten in den Spitälern freizuhalten.
Corona ist für diese Leute ja immer noch so weit weg. Wo stände man denn heute ohne die getroffenen Schutzmassnahmen?

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren