Weg frei für die schnellere Datenautobahn

Schaffhauser Nachrichten | 
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Symbolbild: Kait Loggins/unsplash.com

Auf dem Mobilfunknetz sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig viel mehr Daten übertragen werden können als heute.

Der Bundesrat hat gestern entschieden, dem Mobilfunk zusätzliche Kapazitäten zuzuweisen. Damit ist der Weg frei für die Einführung von 5G. Der Frequenzbereich 694–790 Megahertz, der ursprünglich dem Rundfunk vorbehalten war, kann künftig für breitbandige Mobilfunkanwendungen genutzt werden. Wegen der guten Ausbreitungseigenschaften handelt es sich um ein sehr attraktives Frequenzband. Zusätzlich hat der Bundesrat auch Frequenzen im Bereich 1,4 Gigahertz und 3,5 Gigahertz für den Mobilfunk freigemacht.

Damit ebnet er den Weg für die Einführung der 5G-Technologie. Es handelt sich um den nächsten Mobilfunkstandard, mit der höhere Datenübertragungen bei kürzeren Antwortzeiten möglich sind. Erwartet werden 100-mal höhere Datenraten als beim heutigen 4G-Standard. Der Inhalt einer DVD liesse sich damit in wenigen Sekunden laden. Die neuen Frequenzen stehen den Anbietern ab 2019 zur Verfügung. In der Schweiz dürften die ersten 5G-Anwendungen aber erst 2020 oder 2021 erhältlich sein.

Vergabeverfahren unklar

Vergeben werden die neuen Frequenzen von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom). Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten. Das Vergabeverfahren ist noch nicht klar. Laut Bundesamt für Kommunikation ist ein Kriterienwettbewerb oder eine Auktion möglich. Falls die Nachfrage an Frequenzen kleiner ist als das Angebot, können diese auch direkt zugeteilt werden.

Die Gebühren für die Frequenzen im Bereich von 3,5 GHz, die voraussichtlich zuerst für 5G genutzt werden, hat der Bundesrat auf ein international übliches Niveau gesenkt, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Mit den tieferen Gebühren trägt der Bundesrat auch den ungünstigeren Ausbreitungseigenschaften höherer Frequenzen Rechnung. Diese eignen sich zur Kapazitätserhöhung, können aber weniger gut ins Innere von Gebäuden übertragen werden. Die Mobilfunkanbieter müssen daher mehr in Technik investieren. Die neuen Gebühren gelten ab 2018.

Mit der Revision des Nationalen Frequenzzuweisungsplans hat der Bundesrat auch Massnahmen getroffen, um der wachsenden Nachfrage der Rettungs- und Sicherheitsorganisationen nach Breitbandkommunikation nachzukommen. Auch für die Radarüberwachung von Naturgefahren im Alpenraum hat er zusätzliche Kapazitäten freigemacht. (sda)

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