Gebührenzahler muss Billag-Geld einzeln einfordern

Schaffhauser Nachrichten | 
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Das Geld wird zurück erstattet, aber jeder Gebührenzahler muss die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren einzeln einfordern. Bild: Key

Der Nationalrat verlangt, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre.

Der Nationalrat hat eine Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) angenommen. Das Bundesgericht hatte 2015 entschieden, dass die Billag-Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Dieses Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht zudem festgehalten, dass die Steuern zurückerstattet werden müssen. Jeder Gebührenzahler muss das Geld aber einzeln einfordern. 

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