Bundesgericht findet die Strafe für Beringer Terrorzelle zu hoch

Schaffhauser Nachrichten | 
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Bundesstrafgericht, Bellinzona
Das Bundesstrafgericht muss über die Bücher. Bild: zvg

Das Bundesstrafgericht ist bei der Bemessung der Freiheitsstrafe für zwei im März 2016 verurteilte Iraker von einer zu hohen Höchststrafe ausgegangen. Aus diesem Grund muss es nochmals über die Bücher. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Iraker wurden 2014 in Beringen verhaftet.

Die Lausanner Richter haben die Beschwerden der beiden Männer teilweise gutgeheissen. Diese wurden zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und acht Monaten verurteilt.

Sie hatten in der Schweiz einen Anschlag geplant und waren deshalb wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation für schuldig befunden worden. Das Bundesgericht hat diese Schuldsprüche in den am Mittwoch publizierten Urteilen bestätigt.

In Bezug auf die Strafzumessung muss das Bundesstrafgericht jedoch neu entscheiden. Es hat die mögliche Höchststrafe für die begangenen Straftaten zu hoch angesetzt. Anstatt von sechseinhalb Jahren ging es von siebeneinhalb Jahren aus.

Ungleiche Behandlung

Zudem hat das Bundesstrafgericht zu Unrecht als straferhöhend erachtet, dass die beiden Männer das «Gastrecht der Schweiz missbraucht» hätten.

Osamah M., einer der Verurteilten - er ist Paraplegiker - hatte in der Schweiz Asyl erhalten und bezog Sozialhilfe. Zudem war er wegen einer Rückenverletzung mehrmals operiert worden. Der zweite Verurteilte hatte in Italien Asyl erhalten und war in der Schweiz bis zu seiner Rückführung nach Italien geduldet.

Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, dass der Missbrauch des Gastrechts sich nicht straferhöhend auswirken dürfe, weil sonst jemand ohne ein entsprechendes «Gastrecht» besser wegkäme, als eine Person, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalte.

Auch der Grund, dass der Täter Sozialhilfe erhalte, könne nicht straferhöhend berücksichtigt werden. Andernfalls würde eine arme Person gegenüber einer nicht auf Sozialhilfe angewiesenen Person benachteiligt.

Verhaftet wurde Osamah M. mit seinen Mitangeklagten Mohammed A. am 21. März 2014 in Beringen.

Kommentare (1)

Roland Winzeler Do 23.03.2017 - 11:49

Solche verblödeten Richter sollten mit Name und Foto veröffentlicht werden! Ausserdem gehören sie selbst angeklagt, wegen Unterstützung der IS....Sind jetzt schon Islamisten im Bundesgericht infiltriert??? Bald muss sich die Bevölkerung selbst gegen solches Gesindel wehren, unsere Kuscheljustiz ist ja nicht mehr fähig uns vor solchem Pck zu schützen....

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