Terrorverdacht: Wie die gesetzlichen Grundlagen verstärkt werden sollen

Anna Kappeler | 
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Symbolbild: Pixabay

Die terroristische Bedrohung bleibt seit den Anschlägen in Europa 2015 erhöht. Das gelte auch für die Schweiz, sagte Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), gestern vor den Medien in Bern.

Doch bei den präventiven Massnahmen der Polizei zur Bekämpfung des Terrorismus besteht nach wie vor Handlungsbedarf, wie aus dem gestern präsentierten dritten Tetra-Bericht hervorgeht. Konkret geht es um drei Massnahmen, die überarbeitet werden sollen: Aktuell fehlt die rechtliche Grundlage für den Ausweisentzug, für die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen auf einem Polizeiposten und für die Möglichkeit, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verdächtige Personen verdeckt im Schengener Informationssystem (SIS) registrieren kann.

Der Bundesrat hat deshalb im Juni 2016 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf für die notwendigen Gesetzesanpassungen vorzubereiten. Auch mehrere Vorstösse im Parlament fordern hier Änderungen. So hat etwa der Nationalrat Marco Romano (CVP/TI) im März 2016 eine Motion eingereicht, die eine gesetzliche Grundlage für die verdeckte Registrierung im SIS fordert. Dass dies wichtig ist, hat die Task-Force Tetra bereits im zweiten Bericht festgehalten. Das war im Oktober 2015. Nur: Obwohl die Motion inzwischen von Parlament und Bundesrat angenommen wurde, hat sich bisher nichts geändert.

«Es geht zu langsam vorwärts»

Unverständlich findet das Nationalrat Romano. «Es geht einfach zu langsam vorwärts», sagt er auf Anfrage. «Dass man hier als Parlamentarier ständig vertröstet wird, ist nicht akzeptabel.» Das Parlament wolle laut Romano handeln. Eine Gesetzesänderung wäre in sechs Monaten verabschiedet, ist er überzeugt. «Auch der Bundesrat bremst hier nicht – also muss es das EJPD sein», sagt er.

Präventive Massnahmen

Beim Fedpol, das zum EJPD gehört, ist man sich der Problematik zwar durchaus bewusst. «Für präventiv-polizeiliche Massnahmen fehlt uns heute die Rechtsgrundlage», sagt denn auch eine Mediensprecherin. Stand jetzt könne man tatsächlich keine präventiven Zwangsmassnahmen gegen eine auffällig gewordene Person ergreifen. Auf die Frage, warum die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs so lange dauere, heisst es dennoch lediglich: «Die Gesetzgebung durchläuft den normalen politischen Prozess. Das dauert.» Der Gesetzesentwurf solle «noch dieses Jahr» zur Vernehmlassung ans Parlament gehen. Wann das Gesetz in Kraft trete, könne man noch nicht abschätzen. «Dazu ist es noch viel zu früh», sagt die Sprecherin.

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