Breivik scheitert vor Gericht

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Anders Breivik vor Gericht. Bild: Key

Der Massenmörder Anders Breivik will im Gefängnis nicht isoliert sein und klagte gegen den norwegischen Staat. Ein Gericht sah die Haftbedingungen als gerechtfertigt und nicht zu hart an.

Die lange Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstösst laut einem Berufungsgericht nicht gegen die Menschenrechte. Dessen Anwalt will nun an Norwegens Obersten Gerichtshof ­gelangen. «Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war», verkündeten die Richter gestern in Oslo. Damit kassierten sie ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat ein.

Vorinstanz war milder

Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. Ein Gericht hatte ­geurteilt, dass die Länge und mangelhafte Begründung der Isolation eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention darstelle.

In Bezug auf Artikel 8 der Konvention hatten die Richter den Staat ­dagegen freigesprochen. Breivik hatte es als unmenschlich empfunden, dass er kaum Kontakt zur Aussenwelt hat.

Der zweite Prozess endete mit einem Freispruch in Bezug auf beide Artikel. «Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat», urteilten die Berufungsrichter. Um Breiviks Mangel an sozialen Kontakten auszugleichen, habe das ­Gefängnis zahlreiche Massnahmen ­ergriffen, darunter Gespräche mit ­Mitarbeitern, einem «Besuchsfreund» und einem Priester. Ob ein begrenzter Kontakt mit anderen Gefangenen möglich sei, werde gerade geprüft.

Schutz auch für Breivik

Auf lange Sicht gehe aber ein «hohes Risiko für Gewalt» von dem Verbrecher aus, hiess es in dem Urteil. «Dar-über hinaus ist es nötig, ihn gegen ­Gewalt vonseiten anderer Häftlinge zu schützen.» Der Anwalt des Massenmörders kündigte an, vor dem Obersten ­Gerichtshof des Landes gegen das Urteil vorgehen zu wollen. «Für uns ist es klar, dass wir in dem Fall in Berufung gehen und weiter dafür arbeiten, die Isolation aufzuheben», sagte Øystein Storrvik dem norwegischen Fernsehen.

Breivik hatte im Juli 2011 bei ­Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Im Gefängnis darf Breivik jede ­Woche Besuch bekommen und hat seit Herbst 2016 auch eine Telefonfreundin. Ihm stehen drei Zellen – insgesamt 31,5 Quadratmeter – zur Verfügung, die unter anderem mit Fernseher und Playstation ausgestattet sind.

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