Nach Skandal-Banner: FCS-Anhängern drohen bis zu drei Jahre Haft

Ralph Denzel | 
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Das sexistische Banner hat ein rechtliches Nachspiel für manche Anhänger des FCS. Bild: Roger Albrecht

Mit dem sexistischen Banner beim Derby gegen den FC Winterthur haben die Anhänger des FC Schaffhausen sich selbst einen Bärendienst erwiesen: Jetzt drohen ihnen saftige Strafen.

Die Vorkommnisse während des Derbys FC Winterthur gegen den FC Schaffhausen, bei dem Anhänger des FCS ein sexistisches und frauenfeindliches Banner in die Luft hielten, hat ein rechtliches Nachspiel für die Beteiligten: So bestätigte Michael Wirz von der Stadtpolizei Winterthur auf Anfrage, dass man ein Verfahren eingeleitet habe. Bei der Aktion handle es sich demnach um ein Offizialdelikt, so Wirz. Nun werde geprüft, ob ein Verstoss gegen Paragraph 259 StGB vorliegt. In diesem heisst es: «Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Was für eine Strafe die Anhänger des FCS letztlich erwartet, ist dabei allerdings nicht leicht zu beantworten. So sagt Peter Sticher, Erster Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen: «Es kommt bei der Festlegung eines Strafmasses auf mehrere Faktoren an. Kam sowas schon öfter vor, ist die betreffende Person eventuell schon vorbestraft?» So wäre es theoretisch auch denkbar, dass eine bedingte Freiheitsstrafe widerrufen werden könnte – je nachdem, was die betroffene Person sich bisher habe zu Schulden kommen lassen. Am realistischsten sei laut Peter Sticher eine Geldstrafe. Wie hoch diese ausfalle, konnte er nicht beziffern.

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