Laufen-Uhwiesen: Gebühren für Wasser, Abwasser und Kehricht werden neu Ende Jahr abgelesen

Bis anhin wurde der Wasserverbrauch in Laufen-Uhwiesen über den Gemeindearbeiter Felix Bernhard jeweils Mitte Jahr abgelesen und wurden im Anschluss die Liegenschaftsgebühren für Wasser, Abwasser und Kehricht den Einwohnenden gesamthaft in Rechnung gestellt.
Per 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze für die Zusatzfinanzierung der AHV von 2,5 auf 2,6 Prozent (für Wasser) respektive von 7,7 auf 8,1 Prozent (für Abwasser und Kehricht) erhöht. Damit die Verrechnung korrekt erfolgen kann, müsste Ende Jahr eine zusätzliche Ablesung der Zählerstände erfolgen.
Die Finanzverwaltung will deshalb bei der Verrechnung der Liegenschaftsgebühren in Zukunft auf das Kalenderjahr umstellen. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt damit neu Ende November, der Versand der Rechnungen neu Anfang Dezember; somit entfällt die Ablesung Mitte Jahr.
Dies hat zur Folge, dass im Dezember 2023 die Gebühren für den Wasserverbrauch von knapp eineinhalb Jahren erhoben werden und die Rechnungen entsprechend höher ausfallen werden.