Mordfall Barchetsee: Bundesgericht weist Beschwerde ab, Schaffhauser Wirt rechtskräftig verurteilt

Elena Stojkova | 
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Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Thurgauer Obergerichts im Fall Barchetsee. Bild: Keystone

Der Mordfall Barchetsee beschäftigt die Justiz seit dem Jahr 2007. Im Frühling des letzten Jahres war der früher in Schaffhausen als Wirt tätige Tunesier vom Thurgauer Obergericht zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Er und sein Verteidiger zogen den Fall weiter vors Bundesgericht – dieses bestätigt das Urteil nun.

Im Winter 2007 wurde im Barchetsee eine Leiche gefunden. Der Tote: ein 27-jähriger Ägypter. Im März des letzten Jahres hatte das Thurgauer Obergericht einen gebürtigen Tunesier, der in Schaffhausen wohnhaft war und ein Restaurant betrieb, des Mordes schuldig gesprochen und ihn zu 17 Jahren Haft verurteilt. Dagegen erhoben der Verurteilte und sein Verteidiger Beschwerde und zogen das Urteil an das Bundesgericht weiter. Sie verlangten einen Freispruch. Wie aus einer Medienmitteilung des Obergerichts des Kantons Thurgau nun hervorgeht, erachtete das Bundesgericht ihre Rügen jedoch für unbegründet und bestätigte die Verurteilung wegen Mordes.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Täter den 27-Jährigen mit vier Schüssen getötet, an ein Betonelement gefesselt und im Barchetsee versenkt hat. Anfänglich verdächtigte man mehrere Personen, den Mord begangen zu haben. Der Verdacht liess sich in den ersten Jahren nach dem Mord jedoch nicht erhärten, weswegen der Fall 2012 als ungelöst abgelegt wurde und die aktiven Ermittlungen eingestellt wurden. Erst Jahre später wurden diese wiederum aufgenommen, als die Spuren zum jetzt verurteilten Täter führten.

2023 hatte die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen dem Täter und einem weiteren Angeklagten vorgeworfen, den Ermordeten zum Tatort gelockt und getötet zu haben. 2024 hatte das Bezirksgericht Frauenfeld den Tunesier wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er hatte zwei verdeckten Ermittlern, die sich mit ihm angefreundet hatten, die Tat gestanden. Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen. Der Tunesier zog den Fall vor Obergericht, vor dem der Verteidiger das Geständnis als nicht verwertbar darzustellen versuchte. Erfolglos – es kam zum selben Schuldspruch und das Obergericht erhöhte die Strafe um zwei Jahre. Nachdem nun auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen hat, ist die Verurteilung rechtskräftig.

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