Schulen bereiten sich auf Personalausfälle vor

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In den städtischen Schulen liegen momentan weniger als 10 Schwangerschaftsmeldungen vor. Symbolbild: Pixabay

Seit Beginn des Schuljahres gelten werdende Mütter gemäss dem Bundesamt für Gesundheit als «besonders gefährdet». Schulen müssen sich jetzt auf Ausfälle vorbereiten und um allfälligen Ersatz kümmern. Könnte das zu einem Problem werden?

von Jan Andrin Stolz

75 Prozent: So hoch ist der Frauenanteil der Lehrpersonen gemäss Bundesamt für Statistik an Schweizer Volksschulen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilte Anfang August mit, dass Schwangere neuerdings auch zu den besonders gefährdeten Personen in Zusammenhang mit Covid-19 gehören. Für Lehrpersonen bedeutet dies, dass sie, falls die Schutzmassnahmen an der Schule unzureichend sind, krankgeschrieben werden können und dem Schulalltag für längere Zeit fernbleiben. In den Schulen müsste dann ein Ersatz gefunden werden. Wie sich zeigt, ist das nicht immer einfach.

Der Kanton Schaffhausen hat zu Beginn des Schuljahres ein Merkblatt zum Ablauf im Umgang mit Lehrpersonen, die zur Risikogruppe gehören, veröffentlicht. Wird eine Lehrperson schwanger und kann oder möchte mangels ausreichendem Gesundheitsschutz nicht vor der Klasse unterrichten, muss der Schulleitung eine ärztliche Bestätigung des errechneten Geburtstermins vorgelegt werden. Können die nötigen Schutzmassnahmen nicht sichergestellt werden, nimmt die Schulleitung Kontakt mit der Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht (SEA) auf. Generell gilt eine Arbeitspflicht, auch für gefährdete Personen, und man strebt im Gespräch eine einvernehmliche Lösung an.

Das Erziehungsdepartement (ED) will grundsätzlich verhindern, dass Lehrerinnen nicht zur Arbeit kommen. Mehrere Monate Ausfall wären sowohl für die Schule als auch für die Lehrerin eine Belastung. «Wir können allerdings niemanden zum Erteilen von Präsenzunterricht zwingen. Kann eine schwangere Lehrerin den Präsenzunterricht für sich nicht verantworten, suchen wir gemeinsam nach gangbaren Lösungen», sagt Ruth Marxer, Dienststellenleiterin Primar- und Sekundarstufe I im ED. Jeder setze seine Grenzen an einem anderen Ort.

Mehrere Fälle im Kanton

«Momentan ist die Situation ziemlich entspannt, es ist aber durchaus möglich, dass die Meldungen zunehmen werden», erklärt Yvonne Wäckerlin vom Schaffhauser Schulamt. In den städtischen Schulen liegen momentan weniger als 10 Schwangerschaftsmeldungen vor, wovon jemand nicht unterrichtet. In den Schulen der Stadt liege die Entscheidung nach Absprache mit den Schulvorsteherinnen und -vorstehern im Ermessen der Lehrperson. Wenn sie sich dem Risiko zu fest ausgesetzt fühlt und von zu Hause aus arbeiten möchte, wird eine Stellvertretung für den Frontalunterricht gesucht.

Nicht überall im Kanton wird die Situation allerdings gleich gehandhabt; wie der Schulpräsident von Neuhausen am Rheinfall, Marcel Zürcher, erklärt, wird mit schwangeren Personen der Einsatz in der Schule besprochen. Es werden also im Speziellen im Bereich Corona Schutzmassnahmen definiert: «Eine Arbeitsplatzanalyse für Schwangere ist ja nichts Neues, doch nun kommt neu der Faktor Corona dazu. Sollte die Schwangere unsicher sein, kann sie diese Massnahmen mit einem Arzt besprechen und eine Beurteilung verlangen. Auch in Neuhausen haben wir schwangere Personen, die unter speziellen Bedingungen arbeiten.»

Auch in Thayngen gibt es Schwangerschaftsmeldungen, jedoch unterrichten alle noch im Klassenverbund. Gemeinden wie Stein am Rhein oder Hallau, die noch nicht betroffen sind, bereiten sich aber dennoch auf den Fall eines Lehrerausfalls vor. Christian Bach, Schulleiter in Hallau, würde versuchen, auf Studenten der Pädagogischen Hochschule zuzugreifen, um einen allfälligen Ausfall zu ersetzen.

Angespannter Blick in die Zukunft

Die Schaffhauser Schulen blicken etwas nervös in die Zukunft. Im Herbst könnten die Absenzen drastisch zunehmen, weil man sich viel schneller erkältet als im Sommer. Zwischen einer Erkältung und einer Covid-19-Erkrankung zu differenzieren, ist schwierig und die Richtlinien des BAG besagen, dass man auch bei einem negativ ausfallenden Test 24 Stunden symptomfrei sein muss, bevor man wieder zur Arbeit gehen darf. Christian Ulmer, Präsident des Stadtschulrates, befinde sich in engem Kontakt mit dem Kanton, um eine Lösung für die Vorgehensweise in nächster Zeit zu finden.

Nicht nur bei den Lehrpersonen gibt es Grund zur Nervosität, auch bei den Schülerinnen und Schülern hat man Respekt. Vorsicht und Sensibilität ist laut Ralf Burmeister, Schulleiter der Oberstufe in Thayngen und des Reiatschulhauses, oberstes Gebot: «Im Falle einer Erkältung oder Husten bleiben die Schüler besser einige Tage zu Hause.» Auch beim Kanton wird versucht, sich präventiv auf den Herbst vorzubereiten. Über die Art der Massnahmen kann der Kanton noch keine Auskunft geben, weil man sich dort noch in Planung befindet.

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