SH Power soll auch Grundversorger für Wärme und Kälte werden

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Bisher ist SH Power für die Grundversorgung in den Bereichen Erdgas, Wasser, Abwasser und elektrische Energie zuständig. Nun kommen Wärme- und Kältenetze hinzu. Bild: zvg

Die Wärme- und Kältenetze Schaffhausens sollen künftig vom stadteigenen Energieversorger SH Power aufgebaut und betrieben werden, teilt die Stadt Schaffhausen mit.

Die Stadt Schaffhausen teilte kürzlich mit, dass der stadteigene Energieversorger SH Power Wärme- und Kältenetze aufbauen und betreiben solle. Kälte- und Wärmeverbünde seien von zunehmender Bedeutung für eine ressourcenschonende Energieversorgung. Bereits in der neuen Eignerstrategie von SH Power hatte die Stadt festgelegt, dass sich das Unternehmen als Grundversorger für Wärme und Kälte positionieren solle. Mit einem Versorgungsauftrag sollen jetzt die gesetzlichen Regelungen dafür geschaffen werden. Eine entsprechende Vorlage hat der Stadtrat zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Am 20. August 2019 hat der Grosse Stadtrat die neue Eignerstrategie der Städtischen Werke verabschiedet. Diese sieht unter anderem vor, dass die Versorgungsaufträge überarbeitet werden, welche SH Power in der Stadt Schaffhausen wahrnimmt. Bis anhin ist SH Power für die Grundversorgung in den Bereichen Erdgas, Wasser, Abwasser und elektrische Energie zuständig. Mit der neuen Eignerstrategie werde SH Power neu auch im Bereich Wärme- und Kältenetze als Grundversorger positioniert. Der Grundversorgungsauftrag und das damit verbundene Monopol bezieht sich auf die Bereitstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Netze, nicht aber auf Produktion und die Lieferung von Wärme und Kälte. SH Power könne auch Wärme und/oder Kälte produzieren, andere Unternehmen seien aber frei, diese Dienstleistung ebenfalls anzubieten.

Mit dem Netzmonopol kann sichergestellt werden, dass die Kälte- und Wärmenetze auf öffentlichem Grund im Einflussbereich der öffentlichen Hand bleiben. So habe die Stadt die Möglichkeit, einen fachgerechten Unterhalt und Betrieb zu gewährleisten. Der Versorgungsauftrag verpflichtet SH Power neben dem Netzbetrieb auch einen Pikettdienst rund um die Uhr sicherzustellen sowie ergänzende Dienstleistungen für Kunden anzubieten.

Wärme- und Kälteverbunde seien von zunehmender Bedeutung für eine ressourcenschonende Energiepolitik und eine wichtige Massnahme zum Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt. Im städtischen Energierichtplan sind insgesamt 28 Gebiete aufgeführt, die sich für Wärme- oder Energieverbunde eignen. Dabei handelt es sich um Gebiete mit bestehenden Wärmeverbunden, die erweitert und erneuert werden können oder auch Entwicklungsgebiete, welche entweder umgenutzt oder neu überbaut werden. Die Stadt habe die Möglichkeit für diese Gebiete erhöhte Anforderungen an den Baustandard oder die zu nutzende Wärmequellen festzulegen. Dabei stehe neben einer möglichst energieeffizienten Bauweise, die Nutzung von Abwärme oder von erneuerbaren Energien im Vordergrund.

Der Stadtrat hat nun gemeinsam mit der Verwaltungskommission eine entsprechende Verordnung erarbeitet, um so die Ziele aus der überarbeiteten Eignerstrategie umzusetzen. Die Verordnung und die entsprechende Vorlage wurden vom Stadtrat zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. (bic)

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