Autos waschen verboten: Merishausen verhängt Wasserspargebot

Lucas Blumer | 
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Bilder der Gemeinden fᅢᄐrs Archiv Bild zeigt Merishausen fotografiert am 30.09.2024, in Merishausen. (Laurin Werner / Schaffhauser Nachricht
Merishausen verhängt ein Wasserspargebot. Grund ist die anhaltende Trockenheit. Bild: Laurin Werner

Wegen der anhaltenden Trockenheit verhängt Merishausen ein Wasserspargebot. Die Reiatgemeinde ist aber nicht der einzige Ort in der Region, in dem das Wasser knapp wird.

Ab sofort sei es untersagt, Rasenflächen, Bäume, Sträucher, Blumenbeete und Gemüsegärten zu bewässern, schreibt der Gemeinderat Merishausen am Dienstag in einem Aufruf an die Bevölkerung. «Wir sind auf einem historischen Wassertiefstand», so der Gemeinderat. Zudem würden der Gemeinde Leitungsbrüche infolge der Trockenheit zu schaffen machen.

Bis auf Widerruf gelte deshalb ein Wasserspargebot, das neben dem oben genannten Bewässerungsverbot auch das Füllen von Schwimmbecken, die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen sowie das Waschen von Fahrzeugen, Strassen und Höfen verbietet. Obwohl in den kommenden Tagen Niederschläge erwartet werden, sei voraussichtlich erst wieder im Oktober mit einem normalen Wasserstand zu rechnen, so der Gemeinderat.

Auch andere Gemeinden betroffen

Die anhaltende Trockenheit hat auch in anderen Gemeinden in der Region für ähnliche Aufrufe gesorgt: In Stein am Rhein bittet der Stadtrat die Bevölkerung, ebenfalls auf die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von Pools und die Autowäsche auf privaten Grundstücken zu verzichten. Auch in Buchberg und Rüdlingen haben die Behörden ähnliche Bitten an die Bevölkerung ausgesprochen. Im Kanton Thurgau besteht ausserdem bereits seit dem 19. Juni ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Schaffhauser Regierungsrat ausserdem ein Feuerverbot in Waldesnähe ausgesprochen. Das Verbot gilt sowohl im Wald als auch innerhalb von 50 Metern bis zum Waldrand. Verboten sind sämtliche Feuer sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, insbesondere Raucherwaren wie Zigaretten. «Ebenfalls untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen».

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