Neuhauser «Wintermantelzulage» muss künftig angefordert werden

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Der Einwohnerrat hat unter heftigen Protest der linken Ratshälfte gestern die Praxisänderung beschlossen.

In Neuhausen kriegen AHV- und IV-Bezüger einen einmaligen Betrag von 1000 Franken - die sogenannte Wintermantelzulage. Dort gibt es jetzt Änderungen, die nicht jedem gefallen.

AHV- und IV-Bezüger in Neuhausen müssen sich künftig selbst um die sogenannte Wintermantezulage bemühen. Die Wintermantelzulage ist ein einmaliger Betrag über 1000 Franken für Bedürftige, den die Gemeinde finanziert. Bisher hat Neuhausen die Zulage einfach an Bedürftige ausbezahlt. Dies ist aber laut dem Datenschützer nicht unproblematisch. Die Gemeinde hat bisher auf Daten des Sozialversicherungsamtes zurückgegriffen. Dem müssten Betroffene aber eigentlich zustimmen. In zukunft müssen sie sich bei der Gemeinde melden und die Erlaubnis für die Datennutzung erteilen. Der Einwohnerrat hat unter heftigen Protest der linken Ratshälfte gestern die Praxisänderung beschlossen.

Stimmen zu der neuen Regelungen hören Sie hier: 

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