Schaffhauser kämpfte in der Ukraine – jetzt droht ihm der Prozess
Wegen Leistens fremden Militärdiensts wird gegen einen Schweizer erstmals ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg geführt. Die Militärjustiz wirft dem Schaffhauser Avi Motola vor, über längere Zeit in einer ausländischen Einheit gekämpft zu haben.
Erstmals muss sich ein Schweizer wegen seines Einsatzes als Kämpfer im Ukrainekrieg vor der Militärjustiz verantworten. Dem Schaffhauser Avi Motola wird vorgeworfen, zwischen Februar 2022 und mindestens Ende 2024 in der Internationalen Legion zur Verteidigung der Ukraine gedient und damit gegen das Verbot des fremden Militärdiensts verstossen zu haben. Das schreibt unter anderem der «Blick».
Die Anklage geht davon aus, dass Motola als Scharfschütze an Kampfhandlungen beteiligt war. Um seinen Einsatz kursieren zahlreiche Berichte, deren Herkunft und Wahrheitsgehalt teilweise umstritten sind und auch von russischer Propaganda beeinflusst sein sollen. Unter anderem wird ihm eine Zugehörigkeit zu den sogenannten «Geistern von Bachmut» zugeschrieben, einer inoffiziellen Scharfschützengruppe, die während der Kämpfe um die ostukrainische Stadt Bachmut aktiv gewesen sein soll.
In der von Russland besetzten Region Donezk ist Motola bereits in Abwesenheit zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Russische Behörden werfen ihm unter anderem Beteiligung an schweren Kriegsverbrechen vor. Die Vorwürfe basieren auf Angaben russischer Stellen.
Das Verfahren in der Schweiz wird vor dem Militärgericht am Bezirksgericht Meilen geführt. Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Der Angeklagte ist den Strafverfolgungsbehörden nicht unbekannt; in der Vergangenheit wurden bereits mehrjährige Haftstrafen gegen ihn vollzogen. Ob Motola zur Verhandlung erscheint, gilt als ungewiss. Taucht der Angeklagte am Donnerstag nicht auf, kann der Gerichtspräsident ein sogenanntes Abwesenheitsverfahren anordnen. Dann wird der Prozess durchgeführt, auch wenn Motola nicht dabei ist. Bei einer Verurteilung in Abwesenheit stellt sich allerdings die Frage nach dem rechtlichen Gehör. Motola muss sich verteidigen können.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

