Schaffhauser Klimaaktivsten in Zürich wegen Nötigung veruteilt

Ralph Denzel | 
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Das Urteil ist rechtskräftig. Bild: Pixabay

Zwei Schaffhauser Klimaaktivisten der Gruppe «Renovate Switzerland» hätten sich heute vor dem Züricher Bezirksgericht verantworten müssen. Wie der «Blick» schreibt, zog einer der beiden seine Einsprache jedoch am Vortag zurück, der zweite tauchte zum Prozess einfach nicht auf. Damit sind die Strafbefehle gegen sie rechtskräftig.

Beide sind nun wegen Nötigung vorbestraft und erhalten bedingte Geldstrafen von 15 Tagessätzen zu 30 Franken. Die beiden 25-jährigen Aktivisten waren an der ersten «Doppelblockade» vom 19. Juni in Zürich beteiligt, bei der zwei Verkehrsachsen gleichzeitig lahmgelegt wurden. Einer der Beschuldigten klebte sich dabei die Hand auf dem Boden fest. Die Polizei musste ihn mit Öl ablösen. Gleichzeitig blockierte an diesem Morgen eine zweite «Renovate»-Gruppe die Autobahnabfahrt Sihlhochstrasse der A3. Diese Doppel-Aktion führte zu einem Rückstau im Morgenverkehr.

Die Kantonspolizei nahm vier Aktivistinnen und Aktivisten fest, darunter die beiden Beschuldigten, die Stadtpolizei verhaftete drei Personen.

Beide waren von der Züricher Staatsanwaltschaft direkt nach der Aktion per Strafbefehl verurteilt. Beide akzeptieren das Urteil nicht, weswegen es zu einer Verhandlung gekommen war. 
 

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Kommentare (2)

Marco Fontana Sa 07.10.2023 - 15:46

Geschwindigkeitsübertretungen sind sicherheitsrelevant und gefährden Leben, vor allem innerorts. Ein auf der Strasse klebender Klimaaktivist gefährdet höchstens sich selbst. Von daher ist die Verhältnismässigkeit gewahrt.

Martin Rasi Sa 07.10.2023 - 10:21

450 Franken.
Jede Geschwindigkeitsübertretung innerorts unter 10 km wird schon mit bis 750 Fr. gebüsst. Keine gute Verhältnismässigkeit dünkts mich, und auf den Eintrag im Strafregister werden sich die Aktivistinnen foutieren.

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