So will der Kanton ein zweites «Hand in Hand» verhindern

Die Ereignisse im Pflegeheim «Hand in Hand» sind noch nicht ganz aufgearbeitet. Dass solche Zustände allerdings nie wieder vorkommen, hat der Kanton Schaffhausen jetzt gehandelt. Wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt, habe der Regierungsrat dem Kantonsrat «eine Vorlage zum Stand der Arbeiten zur Verbesserung der Aufsicht über die Pflegeheime im Kanton Schaffhausen» vorgelegt. Die Vorlage stützt sich auf einen externen Bericht «Aufsichtskonzept Pflegeheim» vom August 2023.
Dieser wurde als Reaktion auf den Untersuchungsbericht zum Pflegeheim in Hemmental angefertigt. Darin wurde festgehalten, dass eine Heimaufsicht, basierend auf regelmässigen Berichterstattungen seitens der Institutionen und auf regelmässigen Besuchen in den Heimen, einzurichten sei. Die Aufsicht habe über die privaten und öffentlichen Heime aus einer Hand zu erfolgen. Für die Heimaufsicht seien die erforderlichen Personalressourcen zu veranschlagen.
Die benötigten Ressourcen betragen für den Aufbau der Aufsicht initial je 50 Stellenprozent für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025. Für die fortlaufende, wiederkehrende Aufsichtstätigkeit werden 120 Stellenprozente benötigt. Es wird mit Personalkosten für die Jahre 2024 und 2025 von je ca. 230'000 Franken und ab 2026 wiederkehrend je mit 160'000 Franken pro Jahr gerechnet, so der Kanton. Diese zusätzlichen Stellen sollen im Rahmen des Oktoberbriefs mit Nachträgen zum Budget 2024 beim Kantonsrat beantragt werden.
Im Untersuchungsbericht zum Pflegeheim Hand in Hand wurde weiterempfohlen, die nötigen gesetzlichen Änderungen betreffend Heimaufsicht in die Wege zu leiten. Die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen werde in einem zweiten Schritt folgen, so der Regierungsrat.