Impf- und Abklärungszentrum sowie Corona-Hotline werden eingestellt

Lina Türkoglu-Schepler | 
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Im Kantonalen Impfzentrum werden die Impfungen noch bis Ende Februar vorgenommen. Bild: Roberta Fele

Der Kanton Schaffhausen richtet seine Strategie zur Eindämmung des Coronavirus neu aus: die Aufgaben des Kantonalen Impfzentrums und des Kantonalen Abklärungszentrums werden in ordentliche Strukturen überführt. Wie das kantonale Gesundheitsamt mitteilt, werden die Impfungen per 1. März 2023 von festgelegten Arztpraxen und Apotheken übernommen. Die Corona-Hotline wird per 28. Februar 2023 eingestellt.

Um der Bevölkerung weiterhin einen Zugang zur Impfung, zur Testung und zu Informationen über das Coronavirus zu gewährleisten, wurden folgende Nachfolgelösungen beschlossen: Impfungen werden im Kantonalen Impfzentrum noch bis Ende Februar vorgenommen. Um sich gegen schwere Krankheitsverläufe zu schützen, legt das Gesundheitsamt allen besonders gefährdeten Personen weiterhin eine Auffrischimpfung nahe. Die Impfungen bleiben kostenlos.

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Diese Arztpraxen übernehmen ab dem 1.März die Covid-19-Impfungen für den Kanton

Raum Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall:

  • Volksapotheke Zum Rüden, Schaffhausen
  • Gemeinschaftspraxis Dürstlingweg, Schaffhausen
  • Zentral Apotheke, Neuhausen am Rheinfall

Raum Klettgau:

  • Haus der Medizin, Neunkirch (Anmerkung: ausschliesslich für Personen mit Wohn- oder Arbeitsort Klettgau)

Raum Stein am Rhein:

  • Apotheke zum Mohrenkönig, Stein am Rhein
  • Praxis am Mühlibach, Praxisgemeinschaft Storchen und das Xundheitszentrum Stein am Rhein koordinieren zusammen ein Angebot

Zusätzlich bieten diverse Arztpraxen Covid-19-Impfungen für ihre Patientinnen und Patienten an.

Bis zum 28. Februar 2023 werden im Kantonalen Abklärungszentrum Testungen angeboten. Ab dem 1. März verbleibt das Testangebot bei denjenigen Apotheken, die bis anhin bereits Testungen vorgenommen haben. Seit dem 1. Januar 2023 gehen die Kosten für sämtliche Testungen zulasten der getesteten Person, ausser der Test wird für Personen von einer Ärztin oder einem Arzt für Personen verordnet, die Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen und der Test eine medizinisch-therapeutische Konsequenz zur Folge hat. Dann übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung, wobei die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zur Anwendung kommt.

Teilweise Übernahme der Testkosten bis Ende März

Um den Schutz von vulnerablen und besonders gefährdeten Personen in der kälteren Jahreszeit, in der die Viruszirkulation generell erhöht ist, zu gewährleisten, hat der Kanton Schaffhausen entschieden, die Testkosten zu übernehmen. Dies gilt für sämtliche Mitarbeitenden von Alters- und Pflegeheimen, sozialmedizinischen Institutionen sowie Spitex-Organisationen noch bis zum 31. März 2023. Die Corona-Hotline wird der Schaffhauser Bevölkerung noch bis zum 28. Februar zur Verfügung stehen. Danach werden sämtliche Dienstleistungen (Testanmeldung, Impfanmeldung) eingestellt.

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