Fünf-Personen-Regel
Staatsanwaltschaft Schaffhausen sieht BAG-Auslegung kritisch
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Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen sieht die Auslegung des BAG kritisch. Bild: RD
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zeigt sich irritiert über die Aussage des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dass die Fünf-Personen-Regel in WGs nicht so eng angewendet werden soll. Das entspräche nicht dem Zweck der Covid-19-Verordnung.
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Jurga Wüger
Ressortleiterin Stein am Rhein/Diessenhofen
