Neuer Steuerabzug für Kleinkinder

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Durch diese Vorlage sollen die Eltern von rund 3100 Kinder im Kanton Schaffhausen von den Abzügen profitieren. Symbolbild: Pixabay

3000 Franken – so viel Geld sollen Eltern für Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vom Reinabkommen abziehen können. Dieser Abzug soll neu im kantonalen Steuergesetz integriert werden, teilt der Schaffhauser Regierungsrat am Donnerstag mit.

Hintergrund ist das Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter. Bei der ersten Lesung wurde von der SVP-EDU-Fraktion im Kantonsrat verlangt, dass auch Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift haben. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil er mit dem vorgesehenen Gesetz nicht vereinbar sei.

Von der neuen Vorlage des Regierungsrat zu einem allgemeinen Betreuungsabzug würden die Eltern von rund 3100 Kindern – unabhängig von der Betreuungsform – profitieren. Für die Kantone und Gemeinden entstünden jährlich jeweils rund 500'000 Franken Kosten. Der neue allgemeine Betreuungsabzug für Kleinkinder ergänzt das oben genannte Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter und tritt nur mit diesem gemeinsam in Kraft. (bic)

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