Verteidiger Fingerhuth: «Wir werden das Urteil ziemlich sicher weiterziehen»

Alexa Scherrer | 
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Franz W. muss weiterhin in der Psychiatrie bleiben. Bild: Radio Munot

Das Kantonsgericht hat entschieden: Der Tatbestand der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung ist erfüllt. Bei Franz W. wird eine stationäre Massnahme angeordnet.

Ticker

Der Verteidiger von Franz W., Thomas Fingerhuth, spricht nach der Verhandlung über das Urteil und wie es jetzt weitergeht. 

Der Richter beendet seine Urteilsbegründung. Damit ist auch dieser Live-Ticker beendet. Zusammenfassungen und Hintergründe lesen Sie morgen in der gedruckten Ausgabe der Schaffhauser Nachrichten. 

Franz W. sei sich der Gefährlichkeit seiner Tat bewusst gewesen - dies trotz seiner Halluzinationen. 

Es sei letztlich Glück und Zufall geschuldet, dass die beiden Opfer beim Angriff nicht lebensgefährlich verletzt worden seien, sagt der Richter in seiner Urteilsbegründung. 

Der Richter fragt Franz W., ob er das Urteil verstanden habe, was dieser bejaht. Er sitzt - wie schon während der Verhandlung am Morgen - beinahe regungslos auf seinem Stuhl.

An die Privatkläger werden keine Entschädigungen ausbezahlt. 

Stationäre Massnahme angeordnet

Das Kantonsgericht hat entschieden: Der Tatbestand der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung ist erfüllt. Zudem wird eine stationäre Massnahme angeordnet, W. gilt als voll schuldanfähig. Der VW Caddy wird an Franz W. zurückgegeben.

Es ist 16.34 Uhr, noch ist der Gerichtssaal nicht geöffnet. In Kürze dürfte allerdings mit dem Urteil gerechnet werden. 

Verteidiger Thomas Fingerhuth hat im Nachgang der Verhandlung heute Morgen übrigens bereits eines klar gemacht: Wenn Franz W. nicht aus der stationären Massnahme entlassen wird heute, werde der Fall ans Obergericht weiter gezogen - wenn nötig würden er und sein Klient bis vor Bundesgericht gehen.

Im Audiobeitrag von Radio Munot erklärt der Rechtsanwalt seine Argumentation:

Eindrücke vom Gericht

Alexa Scherrer, Leiterin von «shn.ch», war heute Morgen beim Prozess live vor Ort und schildert ihre Eindrücke im Video.

Das Wichtigste in Kürze
  • Franz W. hat am 24. Juli 2017 in der Stadt Schaffhausen zwei Mitarbeiter der CSS-Versicherung mit einer Kettensäge angegriffen und verletzt. Der Beschuldigte flüchtete und fuhr mit dem Zug nach Thalwil, wo er am Abend des Folgetags festgenommen werden konnte. Er trug unter anderem zwei geladene Armbrüste mit sich. 
  • Das psychiatrische Gutachten attestiert W. eine schwerwiegende chronifizierte paranoid-halluzinatorische Schizophrenie und geht von einer vollständigen Schuldunfähigkeit aus. 
  • Franz W. hatte laut eigenen Aussagen das Gefühl, dass Geisterkräfte auf ihn einwirken - ausgehend von einem der CSS-Mitarbeiter. Am Vorabend der Tat waren diese Angriffe so brutal, dass er das Gefühl gehabt habe, sterben zu müssen. Er habe sich zur Wehr setzen wollen und deshalb die Filiale in Schaffhausen aufgesucht. Auch die Pfeile in den Armbrüsten habe er bei sich getragen, um sich gegen Menschenhändler, die hinter ihm her gewesen seien, zu schützen.
  • Die Opfer waren am heutigen Mittwoch nicht vor Gericht anwesend, Franz W. hingegen schon - er hat ausgesagt und sich im Schlusswort bei den CSS-Mitarbeitern entschuldigt.
  • Für die Staatsanwaltschaft gilt die Schuldunfähigkeit als erwiesen. Sie geht von zwei versuchten Tötungen aus und fordert eine stationäre Massnahme - auch, um die Rückfallgefahr einzudämmen.
  • Die Verteidigung sieht die Attacke höchstens als Körperverletzung. Franz W. habe sich aufgrund seiner Krankheit in einer lebensbedrohlichen Situation wiedergefunden und deshalb so gehandelt. Da kein Vorsatz vorliege, könne auch keine Massnahme angeordnet werden. Der Beschuldigte sei aus der stationären Massnahme zu entlassen. 
  • Das Urteil wird voraussichtlich heute um 16.30 Uhr eröffnet.

Franz W. werden die Handschellen angelegt, er verlässt den Gerichtssaal. 

Das Gericht zieht sich jetzt zurück. Die Urteilseröffnung wird für 16.30 Uhr erwartet.

Franz W. entschuldigt sich

Das letzte Wort nach den Parteiverhandlungen gehört Franz W. Er sagt, dass der Staatsanwalt seinen Verkehrsunfall herunterspielen wollte. Er sei hirnverletzt. Er liest zudem eine Stellungnahme vor. Sie beginnt mit den Sätzen: «Ich entschuldige mich bei den zwei CSS-Mitarbeitern. Ich bedaure sehr, was passiert ist.» Er habe sein Verhalten geändert, verzeihen und Vertrauen sei nötig, damit etwas Neues entstehen könne. 

 

Nach knapp 20 Minuten ist das Plädoyer der Verteidigung beendet.

Der Verteidiger nennt den Grund für den Kettensägen-Angriff einen «wahnhaft begründeten Irrtum». Er habe sich aufgrund seiner Krankheit zu Gegenmassnahmen gezwungen gesehen. Für den Verteidiger handelt es sich höchstens um Körperverletzungen. 

W. habe sich im Vorfeld der Attacke in einer lebensbedrohlichen Situation, die von den Mitarbeitern der Versicherung ausgegangen sei, wiedergefunden. In einer solchen Situation habe man das Recht, sich zu wehren, sagte Franz W. Er habe aber nicht vorgehabt, die Mitarbeiter zu töten. Fingerhuth bezeichnet W. als «Wahntäter», der ohne Vorsatz handelte. 

Schadenersatzforderungen sollen abgewiesen werden

Fingerhuth spricht schnell, Franz W. sitzt noch genau gleich regungslos da wie beim Plädoyer des Staatsanwalts. Bei der Attacke mit der Kettensäge handle es sich nicht um den Tatbestand von versuchter Tötung. Nebst der Entlassung aus der stationären Massnahme fordert der Verteidiger die Abweisung der Schadenersatzforderungen der Opfer sowie die Herausgabe des beschlagnahmten VW Caddy. Dass dieser eingezogen und behalten werden soll, bezeichnete Franz. W selbst heute Morgen als «Frechheit». 

Er fordert, dass W. aus der stationären Massnahme zu entlassen sei. 

Es ist mittlerweile 10.40 Uhr. Jetzt übernimmt W.s amtlicher Verteidiger Thomas Fingerhuth. 

Peter Sticher ist mit seinen Ausführungen fertig. Die Verhandlung wird für fünf Minuten unterbrochen.

Franz W. habe sich nach der Verlegung von der Sicherheitsabteilung in die geschlossene Massnahmestation dort innert kurzer Zeit gut eingelebt und nehme am Stationsalltag teil. Er spreche zwar noch von den bösen Geisterkräften, allerdings wirke der Beschuldigte nicht mehr geplagt. Er bekomme mittlerweile keine Tabletten mehr, sondern Depotspritzen. Dieses Vorgehen habe sich bewährt. Franz W. sei laut Aussagen seiner Psychiater motiviert, die Massnahme durchzuführen. 

Stationäre Massnahme gefordert

Nun kommt Sticher zur Massnahme. Das Gutachten sieht eine stationäre Massnahme in einer forensisch-psychiatrischen Fachklinik mit Medikamenten und Psychotherapie als einzige Möglichkeit, weitere Gewalttaten zu verhindern. Eine solche Behandlung könne auch gegen den Willen des Beschuldigten erfolgreich durchgeführt werden. Sticher stützt diese Einschätzung. Dabei handle es sich nicht um eine kleine Verwahrung. 

Das psychiatrische Gutachten nimmt auch Stellung zur Rückfallgefahr: Wenn die Störung unbehandelt bleibe, seien mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Gewalttaten zu erwarten. Das sieht gemäss Sticher auch die Staatsanwaltschaft so. Sticher geht von einer vollständigen Schuldunfähigkeit aus - Franz W. sei nicht in der Lage gewesen, Einsicht in das Unrecht zu entwickeln und auch seine Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen. 

Direkter Tötungsvorsatz und keine Notwehrsituation

Peter Sticher prüft jetzt die verschiedenen Tatbestände der mehrfach versuchten Tötung, des mehrfach versuchten Mords und des mehrfach versuchten Totschlags. Zudem geht es noch darum, ob sich der Beschuldigte in einer Notwehrsituation befunden habe. Laut Sticher hat Franz W. den Tod seiner Opfer «zumindest in Kauf genommen». Wer mit einer laufenden Kettensäge Menschen verletzte, habe einen direkten Tötungsvorsatz. Franz W. habe zudem heute vor Gericht bestätigt, dass er sich als ehemaliger Dachdecker mit Motorsägen auskenne und sich der Gefahr dieser Geräte bewusst sei. 

Der Beschuldigte habe sich «ohne jeden Zweifel nicht» in einer Notwehrsituation befunden - keines der Opfer habe ihn angreifen wollen. Es möge sein, dass W. aufgrund seiner «fixen Idee» und Schizophrenie subjektiv von einer Bedrohungslage ausgegangen sei. 

Franz W. sitzt während des Plädoyers von Peter Sticher fast gänzlich ruhig. Er sitzt leicht zur Seite geneigt, sein Blick bleibt stetig nach vorne gerichtet. Er lässt sich weder zu einem Nicken noch zu einem Kopfschütteln hinreissen. 

Kein Alkohol, keine Drogen

Laut Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin wurden im Blut von Franz W. weder Drogen noch Alkohol nachgewiesen. Allerdings könne eine Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt nicht ganz ausgeschlossen werden, da die Abnahme erst rund 35 Stunden später möglich war. 

Die Aussagen des zweiten Opfers widersprechen laut Sticher teilweise diametral denjenigen des Beschuldigten. Dass Franz W. aus Mitgefühl aufgehört habe, die Versicherungs-Mitarbeiter zu attackieren, sei insbesondere beim zweiten Opfer äusserst fraglich. Das zweite Opfer habe «im letzten Moment» fliehen können.  

Das erste Opfer sagte gegenüber der Staatsanwaltschaft, er habe den Beschuldigten vor dem Vorfall zweimal gesehen. Beim Angriff habe er kein Wort gesagt und habe einen starren Blick gehabt. Das Opfer sprach davon, dass Franz W. aussah, als werde er von einer «inneren Stimme geleitet - fast wie in Trance». 

Rache für ausgebliebene Versicherungsgelder?

Die Versicherung schulde ihm wegen seines Autounfalls Gelder von bis zu mehreren Millionen Franken, die er aber nicht bekommen habe. Dazu kommen die Angriffe per Geisterkräfte. Man habe ihn sauer gemacht, sagte Franz W. gegenüber der Staatsanwaltschaft. Und heute vor Gericht sagte er, er habe sich das nicht gefallen lassen wollen. «Das könnte schon auch ein bisschen in Richtung Rache gehen», sagt Peter Sticher. 

Bei den Einvernahmen der Staatsanwaltschaft sprach Franz W. unter anderem von einem Schädel-Hirn-Trauma und einem Burnout als Folge davon. Bei der polizeilichen Einvernahmen, habe er nichts sagen wollen. Allerdings erwähnte er - und Sticher zitiert diese Aussage als «exemplarisch für die Krankheit» - : «Die Richterin, die sie hier haben und auch alle Polizisten, die drohen mit all ihren Kräften. Das Christentum massakriert Menschen und Tiere.» 

Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte schuldunfähig sei und eine Massnahme notwendig. 

Sticher stellt in seinem Plädoyer unter anderem den Antrag, dass festzustellen sei, dass der Beschuldigte den Tatbestand der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung im «Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit» erfüllt habe. 

Die Befragung von Franz W. ist abgeschlossen

Das Beweisverfahren ist nun abgeschlossen. Jetzt kommen die Anträge. Als erstes spricht die Staatsanwaltschaft. Peter Sticher hat das Wort. 

Franz W. sagt, der Westen habe den Bezug zum Kosmos vergessen. Die Gesellschaft könne solche Kräfte und Mächte nicht mehr sehen und würde es sofort als Psychose bezeichnen. Ein tibetischer Arzt habe ihm aber attestiert, dass er empfänglich für negative Kräfte, die auf ihn einwirken, sei. 

Franz W. spricht jetzt über einen früheren Angriff. In den 2000er-Jahren sei er von «Jesus Christus» angegriffen worden. Er habe ihn dazu zwingen wollen, an ihn zu glauben. 

«Für mich ist das Folter»

Jetzt spricht Franz W. über die Zeit nach dem Vorfall. Auf der Sicherheitsstation sei es sehr hart gewesen. Er habe nicht gewusst, wie gefährlich seine Mitinsassen seien. Aber das Schlimmste sei, dass ihm Medikamente aufgezwungen werden. Das sei wie «ein psychischer Tod». Er habe sehr grosse Angst vor den Medikamenten. «Für mich ist das Folter», fasst er die Zeit in der geschlossenen Sicherheitsabteilung zusammen. Jetzt sei es nicht mehr ganz so schlimm, aber die Medikamente würden ihm noch immer viel Kraft nehmen. «Ich kann so einfach nicht leben», sagt Franz W. Die Pfleger seien aber nett, er dürfe manchmal einen Spaziergang im Innenhof machen und Tiere streicheln. «Das tut mir sehr gut». Dass er grundsätzlich eingesperrt sei, beklemme aber sein Herz und belaste ihn seelisch stark.

Auf die Nachfrage des 1. Staatsanwalts Peter Sticher, ob es wirklich am Mitgefühl lag, dass er seinen Angriff stoppte, wiederholt Franz W. seine Aussage, die er bereits mehrfach gemacht hat: «Als ich die Todesangst bei ihm sah, habe ich aus Mitgefühl aufgehört.»

 

Er habe sein Opfer nicht töten wollen

«Ich war ein Zombie und ich hatte Angst», sagt Franz W. über die Situation vor Ort. Als er aber gesehen habe, dass sein Opfer grosse Angst hatte, «vielleicht sogar Todesangst», habe er ein «grosses Mitgefühl im Herzen« gespürt und deswegen aufgehört mit seinem Angriff. Er habe seine Opfer weder töten noch verletzten wollen, er habe sich «einfach schützen» wollen und die negativen Kräfte loswerden. 

Das zweite Opfer habe Franz W. angegriffen, weil dieses auf ihn zugegangen sei in den Büroräumlichkeiten. Er habe sich angegriffen gefühlt - dieses Mal allerdings physisch und nicht mit Kräften. 

Es sei nicht seine eigene Energie gewesen, die ihn dazu gebracht habe, mit der Kettensäge in die Versicherung einzudringen. Er wiederholt immer wieder, dass er diese starken, negative Kräfte gespürt habe. 

Dem Staatsanwaltschaft sagte Franz W. im Vorfeld, es sei eher Zufall gewesen, dass sich seine Attacke auf das eine Opfer, das ihn per Geisterkräfte angegriffen habe, konzentrierte. Heute vor Gericht sagt er allerdings, es sei um etwas Persönliches gegangen - er habe sich konkret gegen dieses eine Opfer wehren wollen. Franz W. spricht von «aggressiven Energien» und vom Teufel - von Kräften, die auf seinen Körper übergegangen sind. 

Franz W. bestätigt den Ablauf, wie er in der Anklageschrift niedergeschrieben ist. Er habe sich am Sonntag vor der Tat vom einen der Opfer mit Geistkräften angegriffen gefühlt. Er habe die Motorsäge bereits vor der Filiale angestellt um sicher zu sein, «dass sie funktioniert». Er habe sich wehren wollen. 

Die Tat bis ins kleinste Detail

Jetzt geht es um den konkreten Vorfall vom 24. Juli 2017. Die Details zum Vorfall, zum psychiatrischen Gutachten, das bei Franz W. eine schwerwiegende chronifizierte paranoid-halluzinatorische Schizophrenie diagnostizierte und warum der Beschuldigte glaubte, dass er mit Geisteskräften angegriffen wurde, lesen Sie hier:

 

Er sagt aus, seine Medikamente machen ihn müde und machen es schwierig bis unmöglich, in der Klinik Sport zu treiben. Er wolle die Medikamente deshalb gerne «loswerden».

Franz W. will heute die Fragen des Gerichts beantworten, sagt er - er will die Aussage also nicht verweigern. «Ich bin wegen der Verhandlung etwas angespannt und bin wegen der Medikamente, die ich bekomme, etwas müde. Aber sonst geht es mir gut», sagt der Beschuldigte. 

Von den Opfern nimmt niemand an der Verhandlung teil - Franz W. sitzt allerdings im Saal. 

Es ist 8.21 Uhr - die Verhandlung wird eröffnet. 

Bald geht's los

Die Verhandlung ist auf 8.15 Uhr angesetzt. Wie lange es heute dauert, ist schwierig zu sagen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Was bisher geschah

Vor der Verhandlung am Schaffhauser Kantonsgericht gibt es hier schon einmal eine Übersicht über den Fall:

 

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