Feuerwerk am 1. August - und nur am 1. August

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Beim Abfeuern von Feuerwerk sollte man Einiges beachten.

Auch wenn es heiss war, zu einem Feuerverbot kommt es nicht, auch nicht am 1. August. Trotzdem mahnt die Polizei zur Vorsicht.

Die Schaffhauser Polizei mahnt zur Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Unter anderem empfiehlt sie, beim Abfeuern genügend Abstand zu halten zu Menschensammlungen, Gebäuden und Wäldern. Ausserdem weist die Polizei darauf hin, dass bodenknallendes Feuerwerk in der Schweiz nicht erhältlich und dadurch immer illegal ist. Ausserdem soll das Abfeuern auf den 1. August beschränkt werden. Davor und danach ist es verboten. Wer sich nicht daran hält, müsse mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen, schreibt die Polizei weiter.

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