Feuerverbot auch im Kanton Schaffhausen

Schaffhauser Nachrichten | 
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Im Wald oder in Waldesnähe ist Grillieren über offenem Feuer zurzeit nicht erlaubt. Bild: Evan Kirby

Ab sofort gilt im Kanton Schaffhausen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Auch für Feuerwerk gibt es Einschränkungen.

Die anhaltende Trockenheit hat im Kanton Schaffhausen wie in anderen Teilen der Schweiz die Brandgefahr deutlich erhöht. Die Waldbrand-Gefahrenstufe wurde unterdessen auf «gross» (Gefahrenstufe 4) hinaufgestuft. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe beschlossen. Den Abstand zum Waldrand, den es einzuhalten gilt, liegt bei  200 Metern. Das Verbot tritt sofort in Kraft.

Rheinfallfeuerwerk wird durchgeführt

Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe ist ebenfalls verboten. Auf ein generelles Feuerwerksverbot wird aber bis auf Weiteres verzichtet, informierte die Staatskanzlei am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen also in überbauten Gebieten oder an den von den Gemeindebehörden bezeichneten Plätzen. Auch das Rheinfallfeuerwerk vom 31. Juli 2018 kann unter Beachtung der notwendigen Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmassnahmen durchgeführt werden.

Die wenigen und sehr lokalen Niederschläge über das vergangene Wochenende hätten nicht zu einer Beruhigung der aktuellen Trockenheit beitragen können. Eine Entspannung der Situation werde nur durch längeren, intensiven Regenfall eintreten, informiert das Schreiben weiter. Laut Wetterprognosen solle es bis in den August weiterhin heiss und trocken bleiben. (daz)

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