Flucht von Franz W. endet am Zürichsee

Daniel Jung | 
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Franz W. (51), der am Montag mit einer Motorsäge Mitarbeiter der CSS Versicherung angriff, ist in Thalwil gefasst worden. Nach ihm wurde international gefahndet.

Einen Tag nach der Kettensägeattacke in Schaffhausen wurde der Täter Franz W. (51) gefasst. Das bestätigte die Mediensprecherin der Schaffhauser Polizei, Cindy Beer, den SN. Der Mann sei am gestrigen Abend in Thalwil am Zürichsee von der dortigen Kantonspolizei festgenommen worden. Weitere Angaben machte Beer nicht. Dafür wurde heute um zehn Uhr eine Pressekonferenz in Schaffhausen anberaumt.

Die Suche nach Franz W. erwies sich zuvor als schwierig, weil die Polizei noch gestern zunächst keinerlei Hinweise auf den Aufenthaltsort des Mannes hatte. Am Montag hatte anscheinend niemand beobachtet, wie der Täter nach seinem Angriff das Gebäude an der Vorstadt 18 verliess. «Keiner hat ihn gesehen», sagte der Erste Staatsanwalt Peter Sticher. So konnten auch keine Aussagen darüber gemacht werden, ob der Mann etwa ein Verkehrsmittel benutzt hatte.

Er war nicht auffällig gekleidet

Klar war aber, dass er seine Motorsäge nach der Tat wieder mitgenommen hatte. «Der Mann ist nicht auffällig gekleidet, und wenn er seine Motorsäge wieder im Sack versteckt hat, dann fällt er niemandem auf», sagte der Staatsanwalt. Die Polizei hatte am Montag ein Fahndungsbild veröffentlicht, auf welchem der Mann auf dem Weg zum Tatort zu sehen war. Gestern publizierte die Polizei zudem weitere Bilder des Täters. Zu diesem Zeitpunkt erklärte Sticher noch: «Wir sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.»

Beer hingegen äusserte die Hoffnung, dass man den Mann erkennen würde, wenn er in der Region auftauche. Generell war es jedoch schwierig einzuschätzen, wie weit Franz W. seit seiner Tat gekommen war. Die Polizei suchte gestern intensiv nach dem Täter. An der Fahndung waren uniformierte und zivile Einsatzkräfte beteiligt, welche von Diensthunden unterstützt wurden. Über die Bereiche, in denen gesucht wurde, machte die Polizei keine Aussagen.

Primär waren Mitarbeiter der Schaffhauser Polizei involviert. Sie wurden beim Grosseinsatz unterstützt von Einsatzkräften aus benachbarten Polizeikorps, vom Ostschweizer Polizeikonkordat und von deutschen Kollegen. «Es ist wichtig, dass man die Personen, die im Einsatz stehen, regelmässig ablösen kann», sagte Beer.

Sonderkommission ermittelte

Am Montag waren zunächst alle verfügbaren Kräfte der Schaffhauser Polizei mit dem Fall befasst gewesen. Um die Ermittlungen gezielt weiterzuführen, wurde eigens eine Sonder- kommission (Soko) eingerichtet. Diese Gruppe von Polizisten und Staatsanwälten befasste sich einzig mit diesem Fall. Dafür nahm man laut der Mediensprecherin die Mitglieder der Soko aus ihrem normalen Dienst heraus. Wie viele Mitarbeiter genau zur Soko zählten, wurde nicht bekannt gegeben.

In der Stadt Schaffhausen waren gestern ausserdem noch zahlreiche Polizeipatrouillen unterwegs. Beim Tatort an der Vorstadt war ein Dienstwagen abgestellt. Sticher sagte dazu: «Man weiss bei einem Täter nie, ob er sogar zum Tatort zurückkehrt.» Für ein solches Verhalten gebe es viele Beispiele. Die Staatsanwaltschaft führte zudem bereits erste Befragungen von Mitarbeitern der CSS Versicherung durch. Zudem schrieb sie Franz W. international zur Verhaftung aus. Inzwischen war auch klar, dass die Motorsäge während des Angriffs tatsächlich lief. Das hätten erste Befragungen bestätigt. Mit der Motorsäge verletzte der Angreifer zwei Mitarbeiter der Versicherung, davon einen schwer. Zwei Kunden, die sich ebenfalls in den Räumen aufhielten, erlitten einen Schock. Eine fünfte Person wurde von der Polizei leicht verletzt (siehe Kasten). Vier der fünf verletzten Personen konnten zwischenzeitlich aus dem Spital entlassen werden. Der schwer verletzte Mann befindet sich nicht in Lebensgefahr.

Der Täter wurde von vornherein als sehr gefährlich eingeschätzt. Es war nicht klar, ob er die Motorsäge, eine Pistole oder ein Elektroschockgerät bei sich führte. Franz W. ist jedoch bereits zweimal vorbestraft wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, einmal wegen einer Pistole und einmal eben wegen eines unerlaubten Elektroschockgeräts.

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