Bagatellgrenze am Zoll soll bald fallen: Digitaler Ausfuhrschein steht in den Startlöchern

Lucas Blumer | 
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Der Start für die Testphase des digitalen Ausfuhrscheins wurde in das erste Quartal von 2026 verschoben. Bild: Melanie Duchene

Mit dem digitalen Ausfuhrschein soll die Bagatellgrenze von 50 Euro für Schweizer Einkaufstouristen in Deutschland fallen. Doch die Testphase desselben wurde immer wieder verschoben – wann ist es denn nun endlich so weit?

Der digitale Ausfuhrschein soll das Einkaufen ennet der Grenze einfacher und lohnender machen – anstatt langes Anstehen am Zoll, nur um einen Stempel abzuholen, soll eine App automatisch im Hintergrund abrechnen, sobald die Grenze überquert wurde. Und zwar egal für welchen Betrag. Die 2020 von Deutschland errichtete Bagatellgrenze von 50 Euro würde also wieder fallen. Nur wurde die Testphase für den digitalen Ausfuhrschein immer wieder verschoben.

Wie der «Südkurier» schreibt, sollte die Testphase eigentlich dieses Jahr zwischen September und November starten. Dann wurde der Start in den Dezember verschoben. Mittlerweile heisse es seitens der Generalzolldirektion in Bonn, dass der Start ins erste Quartal 2026 verschoben wurde. Die Testphase ist wichtig, da zum Ende des Jahres, in dem sie startet, auch die Bagatellgrenze fallen soll, wie das deutsche Bundesfinanzministerium sagt.

Im Klartext bedeutet das also, dass frühestens Ende 2026 mit einem Ende der Bagatellgrenze gerechnet werden kann. 

In der deutschen Grenzregion wächst der politische Druck für eine schnelle Umsetzung, wie der «Südkurer» weiter schreibt. Vertreter aus Baden-Württemberg und Wirtschaftsverbände betonen, wie wichtig die Schweizer Kundschaft für den Detailhandel ist – in Städten wie Konstanz macht sie teils bis zu 40 Prozent der Kundinnen und Kunden aus. 

So soll der digitale Ausfuhrschein funktionieren

Anstatt mit dem Kassenzettel am Zollhäuschen anstehen zu müssen, soll neu die eAKZ-App des deutschen Zolls die Mehrwertsteuerabrechnung übernehmen. «eAKZ» steht dabei für elektronischer Ausfuhrkassenzettel. Der deutsche Verkäufer lädt den Kassenzettel mittels Strich- oder QR-Code direkt in die App. Die Schweizer Kundin kann dann durch aktiviertes Standorttracking einfach über die Grenze fahren und sobald sie auf der Schweizer Seite angekommen ist, bestätigt die App automatisch die Ausfuhr.

Die Rückerstattung bleibt aber wie bisher eine Sache des Händlers. So besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich den Betrag beim nächsten Einkauf gutschreiben zu lassen oder sich die Mehrwertsteuer bar auszahlen zu lassen. Folglich müssen in der App auch keine Kontodaten erfasst werden.

Die App wird mit dem Start der offiziellen Testphase auch zum allgemeinen Download zur Verfügung gestellt.

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